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Schloss mit grünen Blättern im Vordergrund

Akkreditierung

Seit der Bologna-Reform durchlaufen Bachelor- und Master­studien­gänge in Deutschland ein Akkreditierungs­verfahren. Der Akkreditierungs­rat definiert die Anforderungen an die Verfahren und trägt dafür Sorge, dass jede Akkreditierung auf Basis verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Die Verfahren der Programmakkreditierung werden durch Akkreditierungs­agenturen betreut, die vom Akkreditierungs­rat zugelassen sind.

Die Abteilung reicht für die zu begutachteten Studien­gänge zum Auftakt jedes Akkreditierungs­verfahrens bei der zuständigen Agentur jeweils eine umfangreiche Selbstdokumentation ein, die auf die folgenden Kriterien eingeht:

  • Studien­gangs­konzept
  • Qualifikations­ziele des Studien­gangs
  • Studierbarkeit
  • Prüfungs­system
  • Studien­gangs­bezogene Kooperationen
  • Ausstattung
  • Transparenz und Dokumentation
  • Qualitätssicherung und Weiter­entwicklung
  • Studien­gänge mit besonderem Profilanspruch
  • Geschlechter­gerechtigkeit und Chancengleichheit

Jede Akkreditierung baut auf einem mehrstufigen Begutachtungs­verfahren (Peer-Review) auf: Zunächst prüft die Agentur die Einhaltung der formalen Kritierien.  Eine Gutachter­kommission begutachtet sodann auf Basis der Selbstdokumentation bei einer Vorort-Begehung jeden Studien­gang im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung der fach­lich-inhaltlichen Kriterien. Die Gutachter­kommission setzt sich sowohl aus Studierenden als auch Professorinnen und Professoren anderer Hochschulen sowie Berufs­praktikerinnen und -praktikern zusammen.

Die Entscheidung über die Akkreditierung des Studien­gangs trifft schließlich der Akkreditierungs­rat auf Grundlage des von der Agentur sowie den Gutachterinnen und Gutachtern erstellen Akkreditierungs­berichts.

Die Akkreditierungs­nachweise können Sie hier einsehen:

Kombinations­studien­gang Unternehmens­jurist (LL.B./Staats­examen) (akkreditiert bis 30. September 2029)

Master of Laws (LL.M.) (akkreditiert bis 30. September 2027)

Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.) (akkreditiert bis 30. September 2027)

Master of Comparative Business Law (M.C.B.L.) (akkreditiert bis 30. September 2027)

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