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Zwei Menschen laufen Wendeltreppe hinunter

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  • Professuren

    Aktuell sind in dieser Jobkategorie keine Stellen ausgeschrieben.

  • Wissenschaft­liche Mitarbeiter:innen

  • Wissenschaft­liche Hilfskräfte

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  • Verwaltungs­personal

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  • Korrekturassistenz

    Die Abteilung Rechts­wissenschaft ist beständig auf der Suche nach Korrekturassisten (m/w/d).

    Voraussetzung für eine generelle Korrektur­tätigkeit sind acht Punkte in der Ersten (sowohl staatlicher als auch universitärer Teil) oder der Zweiten juristischen Prüfung. Lediglich für die Übernahme von bestimmten Korrekturleistungen im Zivilrecht (Probeklausuren insb. des Examensklausurenkurses) reicht ein Bachelor­abschluss unter der Voraussetzung, dass der Durchschnitt der Ergebnisse der drei zivilrechtlichen Examensklausuren mindestens acht Punkte beträgt und im universitären Schwerpunkt­bereich acht Punkte erreicht worden sind.

    Werkverträge über Korrekturleistungen werden viermal jährlich im Rahmen eines Vergabe­verfahrens für eine Laufzeit von einem Jahr vergeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte

    • bis spätestens 15. Februar (Vertragsbeginn: 1. März)
    • bis spätestens 15. Mai (Vertragsbeginn: 1. Juni)
    • bis spätestens 15. August (Vertragsbeginn: 1. September)
    • bis spätestens 15. November (Vertragsbeginn: 1. Dezember)

    eines jeden Jahres im Dekanat.