Bei dem Crashkurs handelt sich um eine Theorieveranstaltung, bei der indes besonderer Wert auf Fragen des Prüfungsaufbaus als Grundlage jeder gelungenen Falllösung gelegt wird.
Auch im Übrigen bezweckt der Kurs in erster Linie, grundsätzliche Strukturen aufzuzeigen, deren Beherrschung in einer „typischen“ Examensklausur für ein solides Abschneiden genügen dürfte, aber leider oftmals unterschätzt wird.
Wenn auch der Kurs nicht primär darauf abzielt, so viele einzelne materiell-rechtliche Probleme des Strafrechts wie möglich „im Schnelldurchlauf“ zu erörtern, wird „dem Einzelfall“ doch auch insoweit Aufmerksamkeit geschenkt, als dass der auf Struktur und Grundlagen angelegte Fokus der Veranstaltung durch den Einbau aktueller, examensrelevanter Rechtsprechung aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil er-
gänzt wird.
Für die Teilnahme ist zur Ermittlung der benötigten Raumkapazität eine Anmeldung im
Portal2 erforderlich.