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Promotion am Lehr­stuhl

Am Lehr­stuhl wird die Möglichkeit zur Promotion im Bereich des Öffentlichen Rechts geboten. Das von Bewerber:innen in Aussicht genommene Promotions­thema sollte sich mit den Forschungs­schwerpunkten der Lehr­stuhl­inhaberin bzw. der Denomination des Lehr­stuhls decken. Das vorgeschlagene Thema sollte idealerweise bereits zu einer Forschungs­frage oder wissenschaft­lichen These zugespitzt sein, deren Beantwortung eine monographische Ausarbeitung nahelegt.

Nähere Informationen über die allgemeinen Voraussetzungen zur Promotion an der Universität Mannheim finden Sie auf der Homepage der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre, insbesondere in der aktuell gültigen Promotions­ordnung.

Interessent:innen werden gebeten, sich schriftlich oder per E-Mail unter Nennung eines konkreten Themen­bereichs/Vorschlags für ein Promotions­thema mit den vollständigen Bewerbungs­unterlagen an die Lehr­stuhl­inhaberin zu wenden.

Die Unterlagen sollen neben einem Motivations­schreiben für das Promotions­vorhaben einschließlich relevanter Vor­kenntnisse einen tabellarischen Lebens­lauf, Kopien der Abitur- und Examenszeugnisse sowie eine Notenübersicht des Studien­verlaufs enthalten (per E-Mail: in einem pdf-Dokument). Externe Bewerber:innen sollen weiter ein Exposé des Promotions­vorhabens vorlegen.