In den Querschnittsmaterien des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts werden die Verbindungslinien zwischen dem Verfassungsrecht (Staatsrecht) und den Materien des Besonderen Verwaltungsrechts gezogen. Die Vorlesung vermittelt auf Examensniveau Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Arbeitsweise und rechtliche Rahmenbedingungen der staatlichen der Verwaltung. Die Darstellung der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben für die „Herstellung“ behördlicher Entscheidungen wird ergänzt durch die Perspektive der gerichtlichen Kontrolle. Es werden hierzu zahlreiche Übungsfälle behandelt. Die begleitenden Arbeitsgemeinschaften sind thematisch und zeitlich auf die Vorlesung abgestimmt.
Die Vorlesung beginnt am 26.09.2019 und endet am 06.12.2019.
Donnerstags, 13:45–15:15 Uhr, EW 148 Hörsaal Schloss Ehrenhof West
Freitags, 12:00–13:30 Uhr, EW 148 Hörsaal Schloss Ehrenhof West
Freitags, 15:30–17:00 Uhr, EW 145 Hörsaal Schloss Ehrenhof West