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Deutsches Wirtschafts­verfassungs­recht

In der Vorlesung werden die Grundlagen für das Studium des Öffentlichen Rechts gelegt. Die Grundrechte und das Staats­organisations­recht enthalten verfassungs­rechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts, also auch für das Zivilrecht und das Strafrecht. Wer sich mit der anspruchsvollen Materie des Verfassungs­rechts nicht intensiv befasst hat, wird im Garten des Rechts deshalb ein Leben lang nur einen Urwald sehen können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die für das Wirtschafts­leben spezifisch relevanten Verfassungs­normen gerichtet sein, insbesondere auf die Berufsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die allgemeine Handlungs­freiheit, die Vereinigungs­freiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.

Ergänzend zur Vorlesung werden Arbeits­gemeinschaften angeboten.

Einzeltermine:
Freitag, 18.10.2019, 15:30–17:00 Uhr, SN 163 Hörsaal
Freitag, 25.10.2019, 13:45–15:15 Uhr, 001.A Hörsaal A3

Podcasts zur Vorlesung

Staats­ziel­bestimmungen

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 1

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 2

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 3