In der Vorlesung werden die Grundlagen für das Studium des Öffentlichen Rechts gelegt. Die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht enthalten verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts, also auch für das Zivilrecht und das Strafrecht. Wer sich mit der anspruchsvollen Materie des Verfassungsrechts nicht intensiv befasst hat, wird im Garten des Rechts deshalb ein Leben lang nur einen Urwald sehen können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die für das Wirtschaftsleben spezifisch relevanten Verfassungsnormen gerichtet sein, insbesondere auf die Berufsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.
Ergänzend zur Vorlesung werden Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Einzeltermine:
Freitag, 18.10.2019, 15:30–17:00 Uhr, SN 163 Hörsaal
Freitag, 25.10.2019, 13:45–15:15 Uhr, 001.A Hörsaal A3