Wie entsteht ein Gesetz? Wie wirken die verschiedenen Verfassungsorgane beim Erlass eines Gesetzes zusammen? Die Vorlesung beginnt mit der Beantwortung dieser Fragen. Am Beispiel der Gewerbeordnung von 1869, des ältesten unter den geltenden deutschen Gesetzen, werden anschließend die Grundlagen des deutschen Öffentlichen Wirtschaftsrechts erarbeitet. Dabei wird auf Arbeitsweise und Handlungsformen der Öffentlichen Verwaltung und auf Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eingegangen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Einfluss des Rechts der Europäischen Union.
Zeit und Ort:
Freitags, 10:15–11:45 Uhr
Schloss Schneckenhof Ost, Hörsaal SO 108
Klausureinsicht und Abholung:
Die Einsicht in die Modulklausur „Öffentliches Recht“ (Zweittermin) wird am 24.09. im Gebäude B6 30-32, Raum 308, zwischen 12.15 Uhr und 14.45 Uhr stattfinden. Die Teilnahme am Einsichtstermin ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer etwaigen Remonstration. Die Einsichtnahme kann auch durch einen schriftlich ermächtigten Dritten erfolgen.
Die als unzulässige Hilfsmittel einbehaltenen Gesetze können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats (grundsätzlich Montag bis Donnerstag, 9–14 Uhr) von den am Lehrstuhl abgeholt werden. Bitte bringen Sie zu diesem Zweck ein Ausweisdokument und, wenn Sie das Gesetzbuch für eine andere Person abholen, eine Bestätigung dieser Person mit.