Der Begriff des Öffentlichen Informationsrechts steht für das Bemühen, das Recht vor dem Hintergrund der Selbstbeschreibung unserer Gesellschaft als „Wissensgesellschaft“ oder „Informationsgesellschaft“ neu zu durchdenken und fortzuentwickeln. Zu den auch in der Rechtspraxis wichtigsten Bausteinen des Informationsrechts gehört das Datenschutzrecht, das seit kurzem in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung kodifiziert ist. Die Vorlesung gibt einen Überblick über rechtliche Regeln zur Verteilung und zum Zugang von Informationen, insbesondere auch über die wirtschaftsrechtliche Dimension des Themas. Das europäische Datenschutzrecht wird einschließlich seiner Bezüge zur europäischen Grundrechtecharta und zum nationalen Recht ausführlich erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt sind Informationsansprüche gegenüber der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Informationsfreiheitsgesetz).
Die Vorlesung beginnt am 12.09.2019 und endet am 05.12.2019.
Donnerstags, 8:30–10.00 Uhr, EW 161 Hörsaal Ehrenhof West