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Polizeirecht

Das Polizeirecht (allgemeines Gefahrenabwehrrecht) ist im Studium das wichtigste Referenzgebiet des Eingriffsverwaltungs­rechts (Ordnungs­rechts). Es ist der Geburtsort wichtiger Rechts­prinzipien wie zum Beispiel des Vorbehalts des Gesetzes und des Verhältnismäßigkeits­grundsatzes. Die Vorlesung hat es zum Ziel, das Polizeirecht in seiner grundlegenden Bedeutung für das Funktionieren des Rechts­staats verständlich zu machen und den Studierenden das Rüstzeug für die Bewältigung von Prüfungs­aufgaben an die Hand zu geben. Behandelt werden auch das Versammlungs­recht und das Polizeirecht des Bundes. Das Vollstreckungs­recht wird in der im gleichen Semester angebotenen Vorlesung „Allgemeines Verwaltungs­recht und Verwaltungs­prozess­recht (Vertiefung)“ dargestellt.

Ort und Zeit

Die Vorlesung beginnt am 14.02.2020 und endet am 29.05.2020.
Freitags, 12:00–13:30 Uhr, EW 156 Schloss Ehrenhof West