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Staats­recht: Bezüge zum Völkerrecht und Europarecht

Die Vorlesung hat den Einfluss des Völkerrechts und insbesondere des Unionsrechts auf die deutsche Rechts­ordnung zum Gegenstand. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen der Mit­wirkung deutscher Organe an der Entstehung und Fort­entwicklung des überstaatlichen Rechts betrachtet. Die Vorlesung dient damit der Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren in der Ersten juristischen Prüfung (§ 8 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 11, Abs. 3 JAPrO BW). Sie baut auf dem Stoff der Vorlesungen im Staats­recht und im Europarecht auf, vertieft das Erlernte und stellt prüfungs­relevante Verknüpfungen zwischen den Materien her. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Grundrechts­schutz im Mehrebenen­system gelegt (Grundgesetz, EU-Grundrechtecharta, Europäische Menschenrechts­konvention). Das Verfassungs­prozess­recht sowie das europäische Prozess­recht werden einbezogen.

 

Zeit und Ort

Die Vorlesung beginnt am 12.09.2019 und endet am 05.12.2019
Donnerstags, 17:15–18:45 Uhr, EW 242 Otto Mann Hörsaal Schloss Ehrenhof West