Die Vorlesung hat den Einfluss des Völkerrechts und insbesondere des Unionsrechts auf die deutsche Rechtsordnung zum Gegenstand. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung deutscher Organe an der Entstehung und Fortentwicklung des überstaatlichen Rechts betrachtet. Die Vorlesung dient damit der Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren in der Ersten juristischen Prüfung (§ 8 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 11, Abs. 3 JAPrO BW). Sie baut auf dem Stoff der Vorlesungen im Staatsrecht und im Europarecht auf, vertieft das Erlernte und stellt prüfungsrelevante Verknüpfungen zwischen den Materien her. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem gelegt (Grundgesetz, EU-Grundrechtecharta, Europäische Menschenrechtskonvention). Das Verfassungsprozessrecht sowie das europäische Prozessrecht werden einbezogen.
Die Vorlesung beginnt am 12.09.2019 und endet am 05.12.2019
Donnerstags, 17:15–18:45 Uhr, EW 242 Otto Mann Hörsaal Schloss Ehrenhof West