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Eine Hand hält einen kleinen Globus in der Hand.

Auslands­studium

Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im vierten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Wichtig: Ein Auslands­studium ist nicht verpflichtend und nicht fest im Studien­plan integriert, sodass eine Verlängerung der Studien­dauer nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Sie ist abhängig von der Anrechenbarkeit der Auslands­studien­leistungen für diesen Studien­gang.

Die Auslands­koordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studien­gang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Übersee-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.

Möglichkeiten für Master­studierende

Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus
Erasmus
Eine Hand zeigt auf einen Ort auf einem Globus
Übersee
Zwei Hände geben sich einen Handschlag vor dem Schloss.
Zertifikat CIEL
Zwei Studentinnen und eine Mitarbeiterin schauen sich etwas auf einem Computer an.
Beratung

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Aktuell sind wir nur per E–Mail zu erreichen. Bitte überprüfen Sie Updates für Online-Beratungs­möglichkeiten.