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Hände schreiben auf einer Computertastatur.

Praktikum im Ausland

Die Wege ins Ausland sind vielfältig. Statt eines Studien­aufenthaltes kann es sich ebenfalls anbieten ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Interesse? Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten, finanz­ielle Unterstützung zu erhalten, und aktuelle Praktikumsangebote.

Ausführliche Informationen über die verschiedenen Stiftungen und Programme finden Sie auf der Website des Akademischen Auslands­amts. Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise zu Praktika im Rahmen Ihrer juristischen Ausbildung sowie eine kurze Auflistung und Beschreibung der bekanntesten Stiftungen und Programme.

Allgemeines

Das Pflicht­praktikum im LL.B.-Studien­gang Unternehmens­jurist/in bzw. die praktische Studien­zeit, die im Rahmen der Staats­prüfung zur Ersten juristischen Prüfung abzuleisten ist, kann auch bei einer Stelle im Ausland abgeleistet werden. In Betracht kommen alle Stellen, bei denen die Studentin/der Student unter der verantwortlichen Leitung eines/r Juristen/In eine Anschauung von der dort praktizierten Rechts­anwendung erhält.

Das vierwöchige Pflicht­praktikum bzw. die praktische Studien­zeit kann nur während der vorlesungs­freien Zeit des Rechts­studiums abgeleistet werden.

Den Beschluss des Prüfungs­ausschusses für den Kombinations­studien­gang Unternehmens­jurist/in (LL.B.) finden Sie bei den Infos zum Praktikum auf der Website zum Studien­gang. Das Hinweisblatt des LJPA zur praktischen Studien­zeit können Sie ebenfalls dort abrufen.

ERASMUS

Das ERASMUS-Programm bietet finanz­ielle Unterstützung sowohl ausschließlich für Auslands­praktika als auch für die Kombination von Auslands­studium und Praktikum an.

Näheres dazu finden Sie auf der Website des Akademischen Auslands­amtes.

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet verschiedene Programme zur Förderung von Auslands­praktika an. Diese finden Sie über die Stipendiensuche des DAAD.

Beispiele für DAAD-Förder­programme für Auslands­praktika:

  • Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen
  • Russland in der Praxis − Stipendien­programm für Praktika in Russland (6 Wochen bis 6 Monate).

Auslands-Bafög

Eine finanz­ielle Förderung durch Auslands-Bafög kann für ein Auslands­praktikum beantragt werden, wenn das Praktikum ein Pflicht­praktikum darstellt, in der Prüfungs­ordnung geregelt ist und mindestens auf 12 Wochen ausgelegt ist. Weitere Informationen zum Auslands-Bafög finden Sie hier.

Bildungs­kredit

Im Jahr 2001 hat die Bundes­regierung ein Bildungs­kredit-Programm aufgelegt, das Studierenden die Möglichkeit gibt einen zinsgünstigen Bildungs­kredit bei der KfW für ein Auslands­studium oder ein Auslands­praktikum zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Förderungs­möglichkeiten

Die Haniel Stiftung bietet verschiedene Förder­möglichkeiten für Auslands­praktika in Verbindung mit einem Auslands­studium an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert studien­begleitende Praktika ab einer Mindest­dauer von 4 Wochen. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fach­richtungen ab dem zweiten Semester bewerben. Das Praktikum muss als Bestandteil des Studien­ganges von der Hochschule anerkannt werden. Alle Informationen finden Sie hier.

Das Heinz Nixdorf Programm fördert Auslands­praktika für deutsche Nachwuchsführungs­kräfte im Raum Asien-Pazifik. Das Programm umfasst 10 Monate, inkl. Vorbereitung, Sprachkurs und Seminaren. Die Stellensuche erfolgt in Eigen­initiative. Weitere Informationen und Online-Bewerbungs­formulare finden Sie hier.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt

Akademisches Auslands­amt

Team Assistentin – Stephanie Illbruck
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 (1. OG)
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Mo 9–12 Uhr, Mi 14–17 Uhr (jeweils offene Sprechstunde)