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Schwerpunkt Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeits­recht

Digitalisierung, neue Medien und Industrie 4.0 – Unternehmens­jurist*innen müssen tagtäglich Lösungen für diese spannenden Herausforderungen finden. Durchschnittlich 30–40 % ihrer Arbeits­zeit verbringen sie bereits mit digitalen Themen – und die Nachfrage nach digital kompetenten Jurist*innen wächst stetig. Sie möchten gut vorbereitet in das Berufsleben starten und die Herausforderungen der digitalen Transformation lösen? Sie interessieren sich für Medien, Design, Kunst und Kultur? Dann ist der Schwerpunkt­bereich 7: Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeits­recht genau der richtige für Sie!

Er bietet einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Rechts­materien des Geistigen Eigentums sowie des Lauterkeits- und Medienrechts: Ein zentraler Fokus wird dabei auf das Urheberrecht gelegt, das nicht nur dem traditionellen Schutz von Kunst und Literatur dient, sondern auch die neuen Medien maßgeblich beeinflusst. Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung von Software und IT ist es wie kein anderes Rechts­gebiet gezwungen, sich gemeinsam mit den technischen Möglichkeiten weiterzuentwickeln und zukunfts­fähige Regelungen bereitzustellen. Es ist Bestandteil mehrerer Fach­anwaltslehr­gänge (FA Urheberrecht & Medienrecht, FA Gewerblicher Rechts­schutz, ggf. FA Informations­technologie) und häufig Gegenstand höchstrichterlicher Rechts­prechung. 

Daneben erhalten Sie einen Einblick in das Recht der Patente und Gebrauchsmuster, die technische Leistungen schützen und Schutz­rechte von erheblichem ökonomischen Wert darstellen. Gleiches gilt für Kennzeichen – eingeführt zum Zwecke der Identifizierung und Unterscheidung erlangen sie durch Investitionen in Produktqualität und Werbung einen enormen wirtschaft­lichen Wert, der mittels eines subjektiven Rechts – der Marke – geschützt werden muss. Dieser ist die Vertiefungs­vorlesung „Markenrecht“ gewidmet. Ergänzt wird der Schwerpunkt­bereich des Weiteren durch eine Vertiefungs­vorlesung zum Lauterkeits­recht (UWG), das als Sonderdeliktsrechts beispielsweise vor irreführender Werbung, Rufschädigung, Behinderung und Ausspähen von Unternehmens­geheimnissen schützt. Nicht zuletzt haben Sie künftig auch die Möglichkeit, einen Überblick über die relevanten Fragestellungen des Medienrechts, insbesondere des Äußerungs- und Bildrechts zu erlangen. In der Vertiefungs­vorlesung „Medienrecht“ werden dabei nicht nur „klassische“ Fragen des Presserechts behandelt, vielmehr werden auch aktuelle Probleme, wie die Providerhaftung oder jene nach den Möglichkeiten und Grenzen der Kommerzialisierung von Persönlichkeits­merkmalen in der Werbung adressiert.

Allgemeines zum universitären Schwerpunkt­bereich

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Ablauf des universitären Schwerpunkt­bereichs.

Lehr­veranstaltungen im Schwerpunkt­bereich

Hier finden Sie die im Rahmen des Schwerpunktes stattfindenen Lehr­veranstaltungen mit Wahl­möglichkeit.

Prüfungen im Schwerpunkt­bereich

Hier finden Sie Anmeldeformulare, Infoblätter etc.

Anstehende Seminare zum Recht des Geistigen Eigentums

Hier finden Sie die wichtigsten Imformationen zu den kommenden Seminaren zum Recht des Geistigen Eigentums.