Der Schwerpunktbereich kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Empfohlen wird ein Beginn im vierten Fachsemester und ein Abschluss des Schwerpunktbereichs durch Teilnahme am Seminar (inkl. Bachelorarbeit) und Absolvieren der mündlichen Prüfung im fünften Fachsemester bzw. zu Beginn des sechsten Fachsemesters.
ALTES SYSTEM: Bis Ende des FSS 2018 sollte jeder Studierende des Schwerpunktbereichs die Grundlagen-Veranstaltung zum Recht des Geistigen Eigentums sowie zwei Vertiefungsvorlesungen besucht haben.
Zusätzlich wurde bisher stets eine Einführungsveranstaltung zum Recht des Geistigen Eigentums angeboten (2 SWS), welche Grundzüge des Urheberrechts, des Patentrechts und des Markenrechts mit einer vertieften Darstellung des internationalen Rechts zum Gegenstand hatte. Diese Veranstaltung wird in dieser Form letztmalig im FSS 2018 angeboten. Danach kann man sie als freiwillige Option vor Beginn des Schwerpunkts wählen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Veranstaltung wird dann jedoch in verkürzter Form (1 SWS) stattfinden.
NEUES SYSTEM: Künftig wird – ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis – eine Spezialisierung im Wahlbereich möglich sein. Während die Teilnahme an der Lehrveranstaltung zum Urheberrecht (2 SWS, jeweils im HWS) für jeden Studierenden des Schwerpunktbereichs verpflichtend ist, stehen künftig (jeweils im FSS) folgende Vertiefungsvorlesungen zur Auswahl, von denen mindestens zwei zu besuchen sind:
Spätestens vor Erbringung der ersten Prüfungsleistung ist eine elektronische Anmeldung des Schwerpunktbereichs im Portal2 notwendig.