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Allgemeines Verwaltungs­recht und Verwaltungs­prozess­recht

In den Querschnittsmaterien des Allgemeinen Verwaltungs­rechts und Verwaltungs­prozess­rechts werden die Verbindungs­linien zwischen dem Verfassungs­recht (Staats­recht) und den Materien des Besonderen Verwaltungs­rechts gezogen. Die Vorlesung vermittelt auf Examensniveau Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Arbeits­weise und rechtliche Rahmenbedingungen der staatlichen der Verwaltung. Die Darstellung der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben für die „Herstellung“ behördlicher Entscheidungen wird ergänzt durch die Perspektive der gerichtlichen Kontrolle. Es werden hierzu zahlreiche Übungs­fälle behandelt. Die begleitenden Arbeits­gemeinschaften sind thematisch und zeitlich auf die Vorlesung abgestimmt.

 

Zeit und Ort

Die Vorlesung beginnt am 26.09.2019 und endet am 06.12.2019.
Donnerstags, 13:45–15:15 Uhr, EW 148 Hörsaal Schloss Ehrenhof West
Freitags, 12:00–13:30 Uhr, EW 148 Hörsaal Schloss Ehrenhof West
Freitags, 15:30–17:00 Uhr, EW 145 Hörsaal Schloss Ehrenhof West