In der Vorlesung werden wichtige Grundlagen für das Studium des Rechts gelegt. Die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht enthalten verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts, also auch für das Zivilrecht und das Strafrecht. Wer sich mit der anspruchsvollen Materie des Verfassungsrechts nicht intensiv befasst hat, wird im Garten des Rechts deshalb ein Leben lang nur einen Urwald sehen können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die für das Wirtschaftsleben spezifisch relevanten Verfassungsnormen gerichtet sein, insbesondere auf die Berufsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.
Ergänzend zur Vorlesung werden Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Die Vorlesung beginnt am 13.09.2019 und endet am 06.12.2019.
Freitags, 10:15–11:45 Uhr, SO 108 Hörsaal Schloss Schneckenhof Ost
Einzeltermine:
Freitag, 20.09.2019, 15:30–17:00 Uhr, Hörsaal A3 001
Freitag, 18.10.2019, 15:30–17:00 Uhr, Hörsaal SN 163