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Deutsches Wirtschafts­verfassungs­recht

In der Vorlesung werden wichtige Grundlagen für das Studium des Rechts gelegt. Die Grundrechte und das Staats­organisations­recht enthalten verfassungs­rechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts, also auch für das Zivilrecht und das Strafrecht. Wer sich mit der anspruchsvollen Materie des Verfassungs­rechts nicht intensiv befasst hat, wird im Garten des Rechts deshalb ein Leben lang nur einen Urwald sehen können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die für das Wirtschafts­leben spezifisch relevanten Verfassungs­normen gerichtet sein, insbesondere auf die Berufsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die allgemeine Handlungs­freiheit, die Vereinigungs­freiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.

Ergänzend zur Vorlesung werden Arbeits­gemeinschaften angeboten.

 

Zeit und Ort

Die Vorlesung beginnt am 13.09.2019 und endet am 06.12.2019. 
Freitags, 10:15–11:45 Uhr, SO 108 Hörsaal Schloss Schneckenhof Ost

Einzeltermine:
Freitag, 20.09.2019, 15:30–17:00 Uhr, Hörsaal A3 001
Freitag, 18.10.2019, 15:30–17:00 Uhr, Hörsaal SN 163

Podcasts zur Vorlesung

Staats­ziel­bestimmungen

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 1

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 2

Das Bundes­verfassungs­gericht Teil 3

Die Dritt­wirkung der Grundrechte

Die Wiedergeburt des Rechts aus dem Geist der Grundrechte nach 1945

Die Würde des Menschen in drei Minuten