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Grundlagen des Wirtschafts­verwaltungs­rechts

Wie entsteht ein Gesetz? Wie wirken die verschiedenen Verfassungs­organe beim Erlass eines Gesetzes zusammen? Die Vorlesung beginnt mit der Beantwortung dieser Fragen. Am Beispiel der Gewerbeordnung von 1869, des ältesten unter den geltenden deutschen Gesetzen, werden anschließend die Grundlagen des deutschen Öffentlichen Wirtschafts­rechts erarbeitet. Dabei wird auf Arbeits­weise und Handlungs­formen der Öffentlichen Verwaltung und auf Möglichkeiten des verwaltungs­gerichtlichen Rechts­schutzes eingegangen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Einfluss des Rechts der Europäischen Union. 

Zeit und Ort:

Freitags, 10:15–11:45 Uhr
Schloss Schneckenhof Ost, Hörsaal SO 108

Klausureinsicht und Abholung:

Die Einsicht in die Modulklausur „Öffentliches Recht“ (Zweittermin) wird am 24.09. im Gebäude B6 30–32, Raum 308, zwischen 12.15 Uhr und 14.45 Uhr stattfinden. Die Teilnahme am Einsichtstermin ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer etwaigen Remonstration. Die Einsichtnahme kann auch durch einen schriftlich ermächtigten Dritten erfolgen.

Die als unzulässige Hilfsmittel einbehaltenen Gesetze können zu den Öffnungs­zeiten des Sekretariats (grundsätzlich Montag bis Donnerstag, 9–14 Uhr) von den am Lehr­stuhl abgeholt werden. Bitte bringen Sie zu diesem Zweck ein Ausweisdokument und, wenn Sie das Gesetzbuch für eine andere Person abholen, eine Bestätigung dieser Person mit.