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Öffentliches Informations- und Datenschutz­recht

Der Begriff des Öffentlichen Informations­rechts steht für das Bemühen, das Recht vor dem Hintergrund der Selbstbeschreibung unserer Gesellschaft als „Wissens­gesellschaft“ oder „Informations­gesellschaft“ neu zu durchdenken und fortzuentwickeln. Zu den auch in der Rechts­praxis wichtigsten Bausteinen des Informations­rechts gehört das Datenschutz­recht, das seit kurzem in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung kodifiziert ist. Die Vorlesung gibt einen Überblick über rechtliche Regeln zur Verteilung und zum Zugang von Informationen, insbesondere auch über die wirtschafts­rechtliche Dimension des Themas. Das europäische Datenschutz­recht wird einschließlich seiner Bezüge zur europäischen Grundrechtecharta und zum nationalen Recht ausführlich erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt sind Informations­ansprüche gegenüber der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Informations­freiheitsgesetz).

 

Zeit und Ort

Die Vorlesung beginnt am 12.09.2019 und endet am 05.12.2019.
Donnerstags, 8:30–10.00 Uhr, EW 161 Hörsaal Ehrenhof West