Das Polizeirecht (allgemeines Gefahrenabwehrrecht) ist im Studium das wichtigste Referenzgebiet des Eingriffsverwaltungsrechts (Ordnungsrechts). Es ist der Geburtsort wichtiger Rechtsprinzipien wie zum Beispiel des Vorbehalts des Gesetzes und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Vorlesung hat es zum Ziel, das Polizeirecht in seiner grundlegenden Bedeutung für das Funktionieren des Rechtsstaats verständlich zu machen und den Studierenden das Rüstzeug für die Bewältigung von Prüfungsaufgaben an die Hand zu geben. Behandelt werden auch das Versammlungsrecht und das Polizeirecht des Bundes. Das Vollstreckungsrecht wird in der im gleichen Semester angebotenen Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht (Vertiefung)“ dargestellt.
Zeit und Ort:
Freitags, 12:00–13:30 Uhr
Schloss Ehrenhof West, Hörsaal EW 156