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Übung im Staats­recht für Beifach­studierende

Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des Beifachs Öffentliches Recht. Sie behandelt das Staats­recht der Bundes­republik Deutschland und vermittelt Einblicke in den Bereich des Staats­organisations­rechts und der Grundrechte. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein entsprechendes Grundlagenwissen erarbeitet, ehe dieses an Fallbeispielen praktisch angewandt wird.

Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens ist es im Interesse der Studierenden grundsätzlich beabsichtigt, die Veranstaltung als Präsenz­veranstaltung anzubieten. Gleichwohl können einzelne Termine – insbesondere im fortgeschrittenen Verlauf des Semesters – auch rein digital angeboten werden. Die Einzelheiten werden mit den Studierenden in der ersten Veranstaltung besprochen, die als Präsenz­veranstaltung stattfindet

Zeit und Ort:
Die Vorlesung beginnt am 30.09.2020 und endet am 09.12.2020.
Mittwochs, 18:15–19:45 Uhr, W 117 Hörsaal Westflügel.
Die Übung im Öffentlichen Recht für Beifach­studierende findet ab dem 14. Oktober 2020 als Hybrid-Veranstaltung statt, d.h. anstelle einer (empfohlenen) Präsenzteilnahme kann die Veranstaltung auch in dem entsprechenden Zoom-Raum verfolgt werden.

 

Die Veranstaltung findet ab dem 4. November 2020 aufgrund von § 1a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Corona-Verordnung Studien­betrieb und Kunst des Wissenschafts­ministeriums bis auf Weiteres ausschließlich online statt.

Hinweis:
Die Veranstaltung am 25. November 2020 muss krankheitsbedingt leider entfallen. Bitte beachten Sie, dass zum Ausgleich die Einheiten am 2. und 9. Dezember 2020 jeweils von 18:00 Uhr (s.t.) bis 20:15 Uhr stattfinden werden.