Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des Beifachs Öffentliches Recht. Sie behandelt das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland und vermittelt Einblicke in den Bereich des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte. Zu Beginn der Veranstaltung wird ein entsprechendes Grundlagenwissen erarbeitet, ehe dieses an Fallbeispielen praktisch angewandt wird.
Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens ist es im Interesse der Studierenden grundsätzlich beabsichtigt, die Veranstaltung als Präsenzveranstaltung anzubieten. Gleichwohl können einzelne Termine – insbesondere im fortgeschrittenen Verlauf des Semesters – auch rein digital angeboten werden. Die Einzelheiten werden mit den Studierenden in der ersten Veranstaltung besprochen, die als Präsenzveranstaltung stattfindet
Zeit und Ort:
Die Vorlesung beginnt am 30.09.2020 und endet am 09.12.2020.
Mittwochs, 18:15–19:45 Uhr, W 117 Hörsaal Westflügel.
Die Übung im Öffentlichen Recht für Beifachstudierende findet ab dem 14. Oktober 2020 als Hybrid-Veranstaltung statt, d.h. anstelle einer (empfohlenen) Präsenzteilnahme kann die Veranstaltung auch in dem entsprechenden Zoom-Raum verfolgt werden.
Die Veranstaltung findet ab dem 4. November 2020 aufgrund von § 1a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst des Wissenschaftsministeriums bis auf Weiteres ausschließlich online statt.
Hinweis:
Die Veranstaltung am 25. November 2020 muss krankheitsbedingt leider entfallen. Bitte beachten Sie, dass zum Ausgleich die Einheiten am 2. und 9. Dezember 2020 jeweils von 18:00 Uhr (s.t.) bis 20:15 Uhr stattfinden werden.