Der Lehrstuhl betreut nur Dissertationsvorhaben mit wissenschaftlichem Anspruch, also keine bloßen „Titelpromotionen“.
Sie müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Universität Mannheim erfüllen (u.a. mindestens „vollbefriedigend“ in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung).
Sie müssen ferner bereit sein, sich auf die Forschungsgebiete des Lehrstuhls einzulassen und sich ggf. mit ihrem Vorhaben in ein größeres Projekt einzufügen.
Ihre Bewerbung per E-Mail sollte einen aussagekräftigen Lebenslauf enthalten. Weiter sollten Sie kurz schildern, mit welchem Ziel Sie promovieren möchten.
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