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Promotion am Lehr­stuhl

  • Der Lehr­stuhl betreut nur Dissertations­vorhaben mit wissenschaft­lichem Anspruch, also keine bloßen „Titelpromotionen“.
  • Sie müssen die Voraussetzungen der Promotions­ordnung der Universität Mannheim erfüllen (u.a. mindestens „vollbefriedigend“ in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staats­prüfung).
  • Sie müssen ferner bereit sein, sich auf die Forschungs­gebiete des Lehr­stuhls einzulassen und sich ggf. mit ihrem Vorhaben in ein größeres Projekt einzufügen.
  • Ihre Bewerbung per E-Mail sollte einen aussagekräftigen Lebens­lauf enthalten. Weiter sollten Sie kurz schildern, mit welchem Ziel Sie promovieren möchten.
  • Beachten Sie die Regeln für wissenschaft­liche Arbeiten.
Information vom Dekanat

Zusätzlich finden Sie auf der Website des Dekanats nützliche Informationen und Dokumente zum Thema Promotion wie zum Beispiel die Promotions­ordnung.