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Regeln für wissenschaft­liches Arbeiten

Null Toleranz für un­wissenschaft­liches Verhalten

  • Täuschungs­versuche führen auf allen Ebenen (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelor- und Magisterarbeiten, Dissertationen) automatisch dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird
  • Ein Täuschungs­versuch liegt insbesondere vor, wenn Textstellen wörtlich übernommen werden, ohne die Quelle nachzuweisen (Plagiat)
  • Beachten Sie die Entschließung des Deutschen Juristenfakultätentags zu guter wissenschaft­licher Praxis

Hinweise zur wissenschaft­lichen Arbeits­weise

  • Einen ausführlichen Leitfaden für juristische Haus- und Seminararbeiten finden Sie hier; vielen Dank dafür dem Mannheimer Kollegen Prof. Maurer und seiner Koautorin Prof. Henking!
  • Zur juristischen Zitierweise: 
    • Bergmann/Schröder/Sturm, Richtiges Zitieren, Ein Leitfaden für Jurastudium und Rechts­praxis, 3. Auflage 2019, Vahlen 
    • Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl. 2016, Beck/Nomos/Manz/Vahlen
  • Hinweise zu Formalia juristischer Abreiten finden Sie im Internet unter anderem hier: Prof. Möllers (Augsburg)Lehmanns-VerlagProf. Lorenz (München).
  • Beyerbach, Die juristische Doktorarbeit, Ein Ratgeber für das gesamte Promotions­verfahren, 2. Aufl. 2017, Vahlen
  • Thomas M.J. Möllers, Juristische Arbeits­technik und wissenschaft­liches Arbeiten, 7. Aufl. 2014, Vahlen