Null Toleranz für unwissenschaftliches Verhalten
Täuschungsversuche führen auf allen Ebenen (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelor- und Magisterarbeiten, Dissertationen) automatisch dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird
Ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Textstellen wörtlich übernommen werden, ohne die Quelle nachzuweisen (Plagiat)
Einen ausführlichen Leitfaden für juristische Haus- und Seminararbeiten finden Sie hier; vielen Dank dafür dem Mannheimer Kollegen Prof. Maurer und seiner Koautorin Prof. Henking!
Zur juristischen Zitierweise:
Bergmann/Schröder/Sturm, Richtiges Zitieren, Ein Leitfaden für Jurastudium und Rechtspraxis, 3. Auflage 2019, Vahlen
Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl. 2016, Beck/Nomos/Manz/Vahlen
Beyerbach, Die juristische Doktorarbeit, Ein Ratgeber für das gesamte Promotionsverfahren, 2. Aufl. 2017, Vahlen
Thomas M.J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 7. Aufl. 2014, Vahlen
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