Stand: August 2022
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie aktuelle Maßnahmen und Empfehlungen der Universität Mannheim und Abteilung Rechtswissenschaft zu Studium und Lehre während der Coronakrise.
Stand: August 2022
Bitte beachten Sie, dass wir uns um eine ständige Aktualisierung dieser Homepage bemühen, kurzfristige Verzögerungen bei akuten Änderungen jedoch nicht gänzlich ausschließen können. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Grundsätzlich finden die Lehrveranstaltungen im Herbst-/Wintersemester 2022/
Bitte beachten Sie:
Trotz der Möglichkeit, die zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren im Rahmen der Abschichtung aufgrund der „Corona-Semester“ FSS 2020 und HWS 2020/
Das heißt konkret: Wenn Sie an den zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren im Rahmen der Abschichtung der Frühjahrskampagne (Klausuren Ende Februar/
Entweder bereits im HWS vor den zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren mit den Anfängerveranstaltungen beginnen oder sich die Inhalte des ersten Semesters und die erste Hälfte des zweiten Semesters der Ergänzenden Studien selbst aneignen.
Zur Abschichtung siehe weiter unten „Maßnahmen des LJPA“
Mit der Rückkehr zur Präsenzlehre werden die Prüfungen im Herbst-/Wintersemester 2022/
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Informationen der Universität, die Sie hier abrufen können.
Bislang galt für digitale Prüfungsformate:
a) Bei Klausuren kann die Schriftform ausgesetzt und eine digitale Übermittlung vorgesehen werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin informiert. Mit Blick auf die Klausuren, deren Bestehen für die Zwischenprüfung (§ 4 JAPrO) oder als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung (§ 9 Abs. 3 JAPrO) erforderlich ist, strebt das LJPA eine entsprechende Änderung der JAPrO an. Die Schwerpunktbereichsklausur als Teil der Universitätsprüfung nach § 26 JAPrO wird unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln in Präsenz durchgeführt.
b) Mündliche Prüfungen können ebenfalls digital unterstützt durchgeführt werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin informiert. Die mündlichen Prüfungen in den Schwerpunktbereichen als Teil der Universitätsprüfung nach § 26 JAPrO werden unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln in Präsenz durchgeführt.
c) Auch Rigorosen, deren Termin bereits angesetzt wurde, können digital unterstützt durchgeführt werden.
d) Für Bachelorarbeiten, die bis zum 07. März 2021 angemeldet werden, wird die ursprünglich vorgesehene Bearbeitungszeit zur Kompensation der durch die Schließung entstandenen Nachteile um eine Woche (auf insgesamt 5 Wochen) verlängert. (Link zu den Beschlüssen zur SPUMA)
Masterarbeiten können auf Antrag bei den Studienbüros um 3 oder 6 Wochen (abhängig von der individuellen Einschränkung) verlängert werden. Dies können Studierende bei den zustädigen Studienbüros per Mail beantragen.
Für Einzelheiten wird auf die Satzung zur Anpassung der Prüfungsverfahren im Herbst-/Wintersemester 2022/
Aktuelle Beschlüsse des Prüfungsausschusses für die Studiengänge der Abteilung Rechtswissenschaft:
Die Sprechstunden der Studienberatung finden vorerst weiterhin nur telefonisch statt (zur Terminbuchung: https://www.jura.uni-mannheim.de/abteilung/dekanat/studiengangsmanagement/)
Sie können sich aber auch gerne wie bisher per Mail an uns wenden:
studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abschichtung:
Die pandemiebedingten Ausnahmetatbestände für das FSS 2020, das HWS 2020/
Das Landesjustizprüfungsamt ist alleinig für Entscheidungen über die Abschichtung zuständig. Bei Fragen zur Abschichtung wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt.
Anträge an den Prüfungsausschuss in Zeiten von Corona:
Für die in den einzelnen Regelungen der Prüfungsordnungen vorgesehenen Anträge wird vorübergehend die Schriftform ausgesetzt. Stattdessen sind die Anträge ausschließlich elektronisch zu stellen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Alle zudem zu übermittelnden Unterlagen zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sind ebenfalls ausschließlich als elektronische Kopie zu übermitteln. Eine Übermittlung von Unterlagen in Papierform hat zu unterbleiben, soweit die Universität solche nicht ausdrücklich anfordert.
In Zweifelsfällen können Originalunterlagen verlangt werden.
Elektronische Anträge an die Prüfungsausschüsse der Abteilung Rechtswisenschaft sind an folgende Email-Adresse zu senden: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
Beachten Sie auch die Informationen der Universität zu den aktuellen Studien- und Lehrbedingungen und Prüfungen.
Studierende der Universität Mannheim können die Datenbank beck-online *bis Ende 2020 von außerhalb des Campus nutzen*. Sie müssen dazu über den VPN-Client mit dem Internet verbunden und persönlich angemeldet sein.
Bis Ende Juni bietet der Verlag C.H.Beck den Remote Access als Reaktion auf das Coronavirus kostenfrei an. Die UB hat den Fernzugriff für ihre Studierenden vertraglich bis zum Ende des Jahres verlängert, weil die Bibliotheksbereiche bisher nur eingeschränkt geöffnet und viele Studierende nicht vor Ort sind.
Um den Zugang einzurichten, müssen Studierende über den VPN-Client mit dem Internet verbunden sein und sich bei beck-online mit ihrer universitären E-Mail-Adresse kostenlos registrieren.
Die UB informiert über den Zugriff auf beck-online und andere aktuelle Services auf der Webseite https://www.bib.uni-mannheim.de/corona/.
Nach telefonischer Auskunft seitens Frau Schmidt (Leiterin BAföG-Amt in Mannheim) und nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde Folgendes versichert:
Für Studierende des Kombinationsstudienganges „Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen)“ wird BAFöG-rechtlich das FSS 2020 nicht mitgezählt und die Förderungshöchstdauer wird automatisch um ein Semester erhöht.
Näheres hierzu auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.