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Prüfungs­informationen

Master of Laws (LL.M.)

Zur optimalen Prüfungs­planung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d.h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden. 

Prüfungs­anmeldung und -verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über das elektronische System Portal², in das Sie sich jederzeit mit Ihrer Kennung plus Passwort einloggen können, um Ihr Studien­konto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.

  • Regularien rund um die Prüfungs­anmeldung

    Anmeldezeitraum, Wahl­möglichkeit sowie Nachmelde­möglichkeit:

    • Für die Prüfungs­leistungen aus dem „Mannheim Master in Management“ der Fakultät BWL gelten die Vorgaben, die das Studien­büro zu diesen Prüfungen bekannt gibt, d.h. zum vorgezogenen Anmeldezeitraum, zur Wahl­möglichkeit zwischen Erst- und Zweittermin sowie zur Nachmelde­möglichkeit.
    • Für alle anderen Prüfungs­leistungen gilt nach dem Beschluss des Prüfungs­ausschusses der allgemeine universitäre Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studien­büro bestimmt. Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungs­termin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin. Die nachträgliche Anmeldung zu diesen Prüfungs­leistungen ist gegen die Zahlung einer Gebühr im Studien­büro bis zu einem vom Studien­büro festgelegten Tag möglich.
    • Anmeldebestätigung:
      Machen Sie sich von Ihren selbst getätigten Prüfungs­anmeldungen einen Ausdruck! Sie bekommen eine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse, wenn Sie erfolgreich angemeldet worden sind. Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungs­anmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studien­büro II senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen.
    • Weitere Informationen: 
      Weitere Details rund um An- und Abmeldung sowie Prüfungs­rücktritt finden Sie zusätzlich auf der Seite des Studien­büros.

    Prüfungs­termine

  • Abmelde­möglichkeit

    Für die Prüfungs­leistungen aus dem „Mannheim Master in Management“ der Fakultät BWL gelten die Vorgaben, die das Studien­büro zu diesen Prüfungen bekannt gibt. Alle anderen Prüfungen können in der Regel bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungs­termin wieder im Portal abgemeldet werden. Sollte im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt sein oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, endet die Abmelde­möglichkeit grundsätzlich zu einem vom Studien­büro festgelegten Tag.

  • Wiederholung von Prüfungs­leistungen

    Prüfungs­leistungen, die mit „ungenügend (0 Punkte)“ bzw. „mangelhaft (1–3 Punkte)“ oder „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet wurden oder als mit einer dieser Noten bewertet gelten, können grundsätzlich einmal wiederholt werden.

    Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Termin erfolgen.

    Das Studien­büro meldet Sie hierfür an.

  • Informationen zur Master­arbeit

  • Notenauszug

    Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungs­verwaltungs­ystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studien­kontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studien­kontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studien­büros beantragen.

  • Anrechnung von Prüfungs­leistungen

    Studien- und Prüfungs­leistungen sowie Studien­zeiten, die in Studien­gängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundes­republik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden

    Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.

    Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungs­ausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unten. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungs­ausschuss bereitzustellen.

    Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses.

Kontakt:

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

Abteilung Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungs­tool