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Student sitzt in Bibliothek und liest

Prüfungs­informationen

Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

Zur optimalen Prüfungs­planung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d.h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden. 

Prüfungs­anmeldung und -verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über das elektronische System Portal², in das Sie sich jederzeit mit Ihrer Kennung plus Passwort einloggen können, um Ihr Studien­konto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.

  • Regularien rund um die Prüfungs­anmeldung

    • Anmeldezeitraum:
      Für alle Prüfungs­leistungen gilt der allgemeine universitäre Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studien­büro bestimmt. Die nachträgliche Anmeldung zu diesen Prüfungs­leistungen ist gegen die Zahlung einer Gebühr persönlich im Studien­büro bis zu einem vom Studien­büro festgelegten Tag möglich.
    • Keine Wahl­möglichkeit:
      Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungs­termin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin.
    • Anmeldebestätigung:
      Machen Sie sich von Ihren selbst getätigten Prüfungs­anmeldungen einen Ausdruck! Sie bekommen eine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse, wenn Sie erfolgreich angemeldet worden sind. Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungs­anmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studien­büro I (Frau Hofer) senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen.
    • Abmelde­möglichkeit:
      Angemeldete Klausuren können in der Regel bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungs­termin wieder im Portal abgemeldet werden. Achtung: Dies gilt nur für Klausuren, nicht für sonstige Prüfungs­leistungen. Sollte im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt sein oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, endet die Abmelde­möglichkeit grundsätzlich zu einem vom Studien­büro festgelegten Tag. 
    • Notenauszug:
      Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungs­verwaltungs­ystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studien­kontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studien­kontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studien­büros beantragen. Die Ausgabe von „Scheinen“ ist nicht mehr vorgesehen.
    • Weitere Informationen: 
      Weitere Details rund um An- und Abmeldung sowie Prüfungs­rücktritt finden Sie zusätzlich auf der Seite des Studien­büros.

     

    Prüfungs­termine

  • Anrechnung von Prüfungs­leistungen

    Studien- und Prüfungs­leistungen sowie Studien­zeiten, die in Studien­gängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundes­republik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden

    Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.

    Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungs­ausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unten. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungs­ausschuss bereitzustellen.

    Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an das Studien­gangs­management.

  • Informationen zum Forschungs­seminar

    • Inhalt: Schriftliche Prüfungs­leistung in Form einer Seminararbeit und einer auf dieser Seminararbeit basierenden mündlichen Prüfungs­leistung in Form einer Präsentation mit Beantwortung der Rückfragen durch den Prüfer.
    • Prüfer: Ein Prüfer im Forschungs­seminar. Geeignet als Prüfer sind ausschließlich Hochschul­lehrer. Dieser Prüfer ist zugleich betreuender Prüfer der sich unmittelbar anschließenden Master­arbeit.
    • Anmeldung (siehe Formular): Der Prüfer gibt ein Thema aus, wobei dem Prüfling Gelegenheit zu geben ist, für das Thema Vorschläge einzubringen. Nach eigenständiger Anmeldung beim Prüfer ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
    • Frist: Vier Wochen; deren Lauf mit Ausgabe des Themas beginnt.

     

    Hinweis: Das Master­modul besteht aus den Prüfungen Forschungs­seminar- und Master­arbeit. Zwischen beiden Prüfungen besteht ein zeitlicher Zusammenhang !

     

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Studien­gangs­management.

  • Informationen zur Master­arbeit

    • Zulassung: Durch Bestehen und Bekanntgabe der Endnote im Forschungs­seminar.
    • Prüfer: Insgesamt zwei Prüfer der Master­arbeit. Der Prüfer im Forschungs­seminar ist zugleich der betreuende Prüfer der Master­arbeit. Der zweite Prüfer wird auf Vorschlag des betreuenden Prüfers vom Prüfungs­ausschuss bestellt.
    • Frist: Drei Monate ab Bekanntgabe der (bestandenen) Endnote im Forschungs­seminar (=Zulassung zur Master­arbeit).

     

    Hinweis: Das Master­modul besteht aus den Prüfungen Forschungs­seminar- und Master­arbeit. Zwischen beiden Prüfungen besteht ein zeitlicher Zusammenhang !

     

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Studien­gangs­management.

Kontakt

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

Abteilung Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungs­tool