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Hand hält Glühbirne in die Luft

Promotion

Selbstverständlich besteht in Mannheim die Möglichkeit zu promovieren.

  • Die Voraussetzungen für eine Promotion regelt die Promotions­ordnung.
  • Viele Informationen zu Promotions­gelegenheiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Lehr­stühle.
  • Das Graduiertenkolleg „Geld und Währung“ unterstützt Promovierende vor und während ihrer Promotion. 
  • Wichtig ist es – nach eingehender Auseinandersetzung mit der Thematik Promotion – jeweils spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Promotions­ausschusses im Rahmen der Sitzung des Konvents einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in zu stellen.
  • Zum Start der Promotion ist dann der Abschluss einer Betreuungs­vereinbarung notwendig. Unter Downloads finden Sie das Formular auf deutsch und englisch sowie FAQs zur Betreuungs­vereinbarung.

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zum Thema Promotion haben, wenden Sie sich gerne an Jasmin Jaenisch aus dem Dekanat der Abteilung Rechts­wissenschaft.

Kontakt

Dipl.-Übers. Jasmin Jaenisch

Dipl.-Übers. Jasmin Jaenisch

Sachbearbeiterin
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 218
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1311
Fax: +49 621 181-1318
E-Mail: jaenischmail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Di – Mi: 10–13 Uhr
Anwesenheitszeiten:
Mo – Mi