Alle Beifach-Studierenden müssen die jeweilige Prüfungsordnung des Hauptfaches beachten. Daraus ergeben sich Rahmenvorschriften auch für das Beifach-Studium.
„(1) Die Studien- und Prüfungsordnung [ab HWS 2014–15] regelt das Studium des Öffentlichen Rechts als Beifach im Rahmen der Studiengänge Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie, Bachelor of Arts (B.A.) Anglistik/
Der Besuch von Vorlesungen muss im Beifach Öffentliches Recht im Portal² nur „belegt“ werden. Lediglich die juristischen Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind im Portal² mit einem Anmeldeverfahren verbunden.
Prüfungen können Sie an der Abteilung Rechtswissenschaft immer nur dann ablegen, wenn Sie sich zuvor für die jeweilige Prüfung angemeldet haben. Hierfür gelten die Anmeldefristen der Abteilung Rechtswissenschaft, die von den Fristen Ihres Hauptfaches abweichen können. Für die Veranstaltung selbst ist keine Anmeldung erforderlich.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen etwa von im Ausland oder im Rahmen einer vorherigen Ausbildung erbrachten Prüfungen ist der Prüfungsausschuss ihres Hauptfaches zuständig.
Für weitere Fragen zu dem rechtswissenschaftlichen Beifach-Studium wenden Sie sich bitte an das Studiengangsmanagement der Abteilung Rechtswissenschaft. Bei allen anderen Fragen kann Ihnen die Fachstudienberatung Ihres Hauptfachs gerne weiter helfen.