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Referentenentwurf des BMEL zur Änderung des Tierschutz­gesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Am 1.2.2024 hat das Bundes­ministerium für Ernährung und Landwirtschaft den lange erwarteten Entwurf einer Reform des Tierschutz­rechts veröffentlicht. Enthalten sind darin auch Vorschläge für eine Änderung des Tierschutz­straf- und Tierschutz­ordnungs­widrigkeitenrechts. Vorgesehen sind neben besonderen Qualifikations­tatbeständen eine Versuchsstrafbarkeit und die Strafbarkeit von leichtfertiger Tierquälerei in bestimmten Fallgestaltungen. Im Tierschutz­ordnungs­widrigkeitenrecht werden neue Bußgeld­vorschriften eingeführt und der Bußgeldrahmen deutlich erhöht. 

Den Referentenentwurf können Sie hier einsehen.

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