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Promotions­voraussetzungen

Bewerber müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

§ 5 Bewerber mit juristischer (Staats-)Prüfung

(1) Als Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer

  1. die Erste oder Zweite juristische Staats­prüfung oder die Erste juristische  Prüfung (sowohl in der Staats- als auch in der Universitäts­prüfung) mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden hat
  2. mindestens  zwei Semester Rechts­wissenschaft an der Universität Mannheim studiert und dabei eine mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bewertete schriftliche Seminararbeit oder rechts­geschichtliche Exegese vorgelegt hat.

Nähere Informationen finden Sie in der Promotions­ordnung der Abteilung Rechts­wissenschaft.

  • Interessenten richten ihre Promotions­anfragen bitte an den Seniorprofessor.
  • Die Promotions­anfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte des Bewerbers sowie zu möglichen Promotions­themen enthalten. Diese können im persönlichen Gespräch dann weiter konkretisiert werden.
  • Die Promotions­themen sollten sich mit den Forschungs­schwerpunkten des Seniorprofessors decken.