Jochen Taupitz ist seit 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Er ist überdies Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim.
In seiner Forschung beschäftigt sich Jochen Taupitz insbesondere mit dem Medizin- und Gesundheitsrecht. Er legt dabei Wert auf Interdisziplinarität und bezieht Erkenntnisse aus Medizinethik, Naturwissenschaft und Medizin ein.