Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, Freiburg und wieder Göttingen 1973 – 1978
Promotion 1981
Zweite juristische Staatsprüfung 1982
Habilitation 1988
1988 Universitätsprofessor in Göttingen
Seit Wintersemester 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim
1996 – 2002 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Nebenamt
Seit Oktober 1998 ferner Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Kiel (1993), Bonn (1997) und Heidelberg (2003) sowie auf die Stelle des Direktors des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (2003) abgelehnt
Recht der freien Berufe, insbesondere Grundfragen des Standesrechts und der Professionalisierung, Berufshaftungsrecht, Gesellschaftsrecht der freien Berufe
Medizinrecht, Gesundheitsrecht (einschließlich des Arzt- und Arzneimittelrechts sowie des Rechts der Humangenetik)
Schutz des individuellen Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Arztrecht und bei der Bewältigung neuer Techniken
Europäisierung des Rechts / Rechtsangleichung in Europa, insbesondere Europäische Privatrechtsvereinheitlichung, Vereinheitlichung des Kollisionsrechts, Europäisches Zivilprozeßrecht
Recht moderner kartengebundener Zahlungssysteme, insbesondere bei der Bewältigung des Kreditkartenmißbrauchs und der Verbraucherverschuldung
Umweltrecht, insbesondere Umwelthaftungsrecht und Abfallrecht
Verbraucherschutzrecht, insbesondere im deutschen und internationalen Privatrecht sowie im Zivilprozessrecht
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies und speichern anonyme Nutzungsdaten. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.