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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Fragen zur Vorlesung und/oder Übung können grds. nicht schriftlich oder per E-Mail, sondern nur nach den Veranstaltungen oder in der Sprechstunde Do., 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung in Zimmer W 126 beantwortet werden.
  • Eine private Rechts­beratung darf ich als Hochschul­mitglied nach dem Rechts­dienstleistungs­gesetz grundsätzlich nicht leisten; in studentischen Angelegenheiten (insbesondere Prüfungen, Bafög, Lebens­unter­halt etc.) können Studierende eine kostenlose Sozial- und Rechts­beratung des Studentenwerks, Bismarckstr. 10, Mensa am Schloss / Eingang A in Anspruch nehmen.
  • Die in den Klausuren zu verwendenden Gesetzestexte dürfen grundsätzlich keinerlei Anmerkungen, eingefügte Blätter oder Schemata enthalten. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den zugelassenen Gesetzestexten und Kommentierungs­grundsätzen, dort unter Ziffer 4. Auf die dort in Ziffer 5 angedrohte Folge von Verstößen wird ausdrücklich hingewiesen. Ebenso darauf, dass ausschließlich die dort genannten Auflagen und keine Vorauflagen oder spätere Auflagen zugelassen sind.
  • Bei der Rückgabe nicht abgeholte Übungs­klausuren können bei Frau Rolf in Zimmer W 113 abgeholt werden.
  • Einem Antrag auf Vorkorrektur wird nur stattgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft gemacht wird, dass die Korrektur bis zu einem bestimmten Termin erfolgen muss, weil sonst durch die Fristüberschreitung Rechts­nachteile drohen. Der bloße Umstand, dass ein/e Kandidat/in Wiederholer ist oder sich bereits in einem hohen Semester befindet, genügt daher grundsätzlich nicht, da eine Exmatrikulation dann nicht wegen Fristüberschreitung, sondern wegen Nichterfüllung der Leistungs­anforderungen erfolgt.
  • Sollten Sie eine Remonstration erstellen wollen, beachten Sie bitte diese Hinweise.

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