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Lehre

Lehr­angebot des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht

Der Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht bietet Veranstaltungen auf Bachelor- und Master­ebene an. Vorlesungs­termine sowie Details zur Anmeldung von Seminararbeiten erhalten Sie als eingeschriebene Studierende über das Portal2 in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. 

Kurse im Bachelor

KursnameDetailsZeitraum
AGB-/ Verbraucherrecht

Donnerstag, 10:15 Uhr – 11:45 Uhr in SO 108 (Schloss Schneckenhof Ost)

(ab 11.04.2024)

FSS 2024
Kartellrecht I

Donnerstag, 15:30 Uhr – 17:00 Uhr in W 114 (Schloss Westflügel)

FSS 2024
Seminare zum Kartellrecht sowie Sportkartellrecht

Hinweise 

Anmeldeformular Bachelor­arbeit

bei Prof. Dr. Jens-Uwe Franck mit Prof. Dr. Philipp Fischinger

HWS 2023 / FSS 2024
Seminare zum Kartellrecht

Vorbesprechung am Freitag, den 22. März 2024, um 12:00 Uhr in W 214 (Fakultäts­sitzungs­raum)

Hinweise

Anmeldeformular Bachelor­arbeit

HWS 2024 / FSS 2025

Kurse im Master

KursnameDetailsZeitraum
Kolloquium Kartellrecht

Donnerstag, 10:15 Uhr – 13:30 Uhr oder 12:00 Uhr – 15:15 Uhr in 016 (Seminarraum), A 3 (Hörsaalgebäude)

Hinweis: Nur an ausgewählten Terminen – bitte beachten Sie die Terminübersicht! (1. Termin: Do, 15.02.24)

Terminübersicht

zusammen mit Dr. Daniel Petzold

FSS 2024
Mannheim Competition Policy Forum (MCPF)

Donnerstag, 17:15 Uhr in S 031 in L7, 3–5 (Eingang zum VWL-Gebäude gegenüber dem ZEW, im Souterrain rechts)

Hinweis: Nur an ausgewählten Terminen (1. Termin: Do, 15.02.24)

https://www.macci-mannheim.eu/macci-mannheim-centre-for-competition-and-innovation/events/mannheim-competition-policy-forum-mcpf

FSS 2024

Wahl­bereich Kartellrecht

Über zwei Semester behandelt die Vorlesung „Kartellrecht“ die Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Leitidee: Worum geht es? Das Kartellrecht ist in markt­wirtschaft­lichen Ordnungen von grundlegender Bedeutung: Aus dem Gebrauch von Eigentumsrechten und wirtschaft­lichen Handlungs­freiheiten, die das Privatrecht gewährleistet, entsteht in einer freiheitlichen Ordnung Wettbewerb. Der Wettbewerb hat wichtige Funktionen. Insbesondere soll er eine effiziente Allokation von Ressourcen gewährleisten und die Markt­akteure zu Innovationen antreiben. Ziel des Kartellrechts ist es, diese Funktionen vor unternehmerischem Handeln zu schützen, das den Wettbewerb aus eigennützigen Motiven einzuschränken sucht oder Markt­macht missbraucht.

Interessen und Berufsaussichten: Wem nützt es? Die Beschäftigung mit dem Kartellrecht wird vor allem diejenigen interessieren und begeistern können, die sich für die Realitäten unternehmerischen, gewinn­orientierten Markt­handelns interessieren und dafür, welche Grenzen diesem zum Schutz von Wettbewerb, Markt­ordnung und Gemeinwohl zu setzen sind. Als Studenten des Mannheimer LL.B.-Programms sind Sie durch die wirtschafts­wissenschaft­lichen Grundlagenfächer sehr gut hierauf vorbereitet. Kartellrecht folgt in Vielem einer eigenständigen Systematik und  Rationalitäten, die es kategorial vom allgemeinen Zivil- oder auch Verwaltungs­recht abheben. Wer es sich während des Studiums erschließt, schafft sich ausgezeichnete Berufsaussichten auf dem Anwalts­markt. Kartellrecht bildet ein Kernsegment der Großkanzleien, daneben gibt es auch eine ganze Reihe kleinerer spezialisierter Kanzleien. Jedes Semester lade ich Kartellrechtler aus Kanzleien, der Justiz oder Unternehmen ein, die einzelne Themen aus Praktikersicht darstellen. Regelmäßig im Herbstsemester findet ein Workshop mit einer Kanzlei statt.

Kartellrecht zeichnet sich dadurch aus, dass im Kern in der Europäischen Union die gleichen Regeln gelten. Wer eine Karriere als Anwalt an Standorten etwa in London oder Brüssel ins Auge fasst oder sich einen Weg in die Europäischen Institutionen (insbesondere die Kommission, aber auch den EuGH) offenhalten möchte, für den bildet das Kartellrecht die vielleicht beste Option.

Die Vorlesung Kartellrecht I führt in das Kartellrecht ein. Behandelt werden seine Grundlagen, insbesondere seine historische Entwicklung, die ökonomische Funktion des Wettbewerbsschutzes sowie Rechts­quellen im deutschen und europäischen Recht. Behandelt werden sodann zwei für das Kartellrecht übergreifend relevante Konzepte, nämlich das Unternehmen als Adressat des Kartellrechts und die Markt­abgrenzung. Gegenstand der Vorlesung bildet hiernach das Verbot wettbewerbsbeschränkender Koordinierungen nach Art. 101 AEUV und §§ 1 ff. GWB. Es schließen sich hieran ein Kapitel zur behördlichen Kartellrechts­durchsetzung (Kartell­verfahrensrecht) und ein Kapitel zur Durchsetzung des Kartellrechts mittels zivilrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz.

Die Vorlesung Kartellrecht II vertieft zunächst Fragen der zivilrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts. Sodann widmen sich zwei  große Abschnitte der Fusionskontrolle nach europäischem und deutschem Recht. Schließlich wird der Missbrauch einer markt­beherrschenden Stellung im EU-Recht (Art. 102 AEUV) und nach deutschem Kartellrecht (§§ 18 ff. GWB) behandelt.