Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht bietet Veranstaltungen auf Bachelor- und Masterebene an. Vorlesungstermine sowie Details zur Anmeldung von Seminararbeiten erhalten Sie als eingeschriebene Studierende über das Portal2 in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung.
Kursname | Details | Zeitraum |
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Kartellrecht II | Donnerstag, 15:30 Uhr – 17:00 Uhr in W 114 | HWS 2024 |
Seminare zum Kartellrecht | HWS 2024 / FSS 2025 |
Kursname | Details | Zeitraum |
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Interdisciplinary Competition and Regulation Seminar (E5060) | Bei Prof. Dr. Volker Nocke mit Prof. Dr. Jens-Uwe Franck A first organizational meeting will take place on Thursday, September 12 from 1.45–3.15pm in L9, 1–2, room 210. | HWS 2024 |
Mannheim Competition Policy Forum (MCPF) | Donnerstag, 17:15 Uhr in S 031 in L7, 3–5 (Eingang zum VWL-Gebäude gegenüber dem ZEW, im Souterrain rechts) Hinweis: Nur an ausgewählten Terminen (1. Termin: Do, 05.09.24 mit Andreas Hahne) | HWS 2024 |
Über zwei Semester behandelt die Vorlesung „Kartellrecht“ die Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts.
Leitidee: Worum geht es? Das Kartellrecht ist in marktwirtschaftlichen Ordnungen von grundlegender Bedeutung: Aus dem Gebrauch von Eigentumsrechten und wirtschaftlichen Handlungsfreiheiten, die das Privatrecht gewährleistet, entsteht in einer freiheitlichen Ordnung Wettbewerb. Der Wettbewerb hat wichtige Funktionen. Insbesondere soll er eine effiziente Allokation von Ressourcen gewährleisten und die Marktakteure zu Innovationen antreiben. Ziel des Kartellrechts ist es, diese Funktionen vor unternehmerischem Handeln zu schützen, das den Wettbewerb aus eigennützigen Motiven einzuschränken sucht oder Marktmacht missbraucht.
Interessen und Berufsaussichten: Wem nützt es? Die Beschäftigung mit dem Kartellrecht wird vor allem diejenigen interessieren und begeistern können, die sich für die Realitäten unternehmerischen, gewinnorientierten Markthandelns interessieren und dafür, welche Grenzen diesem zum Schutz von Wettbewerb, Marktordnung und Gemeinwohl zu setzen sind. Als Studenten des Mannheimer LL.B.-Programms sind Sie durch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenfächer sehr gut hierauf vorbereitet. Kartellrecht folgt in Vielem einer eigenständigen Systematik und Rationalitäten, die es kategorial vom allgemeinen Zivil- oder auch Verwaltungsrecht abheben. Wer es sich während des Studiums erschließt, schafft sich ausgezeichnete Berufsaussichten auf dem Anwaltsmarkt. Kartellrecht bildet ein Kernsegment der Großkanzleien, daneben gibt es auch eine ganze Reihe kleinerer spezialisierter Kanzleien. Jedes Semester lade ich Kartellrechtler aus Kanzleien, der Justiz oder Unternehmen ein, die einzelne Themen aus Praktikersicht darstellen. Regelmäßig im Herbstsemester findet ein Workshop mit einer Kanzlei statt.
Kartellrecht zeichnet sich dadurch aus, dass im Kern in der Europäischen Union die gleichen Regeln gelten. Wer eine Karriere als Anwalt an Standorten etwa in London oder Brüssel ins Auge fasst oder sich einen Weg in die Europäischen Institutionen (insbesondere die Kommission, aber auch den EuGH) offenhalten möchte, für den bildet das Kartellrecht die vielleicht beste Option.
Die Vorlesung Kartellrecht I führt in das Kartellrecht ein. Behandelt werden seine Grundlagen, insbesondere seine historische Entwicklung, die ökonomische Funktion des Wettbewerbsschutzes sowie Rechtsquellen im deutschen und europäischen Recht. Behandelt werden sodann zwei für das Kartellrecht übergreifend relevante Konzepte, nämlich das Unternehmen als Adressat des Kartellrechts und die Marktabgrenzung. Gegenstand der Vorlesung bildet hiernach das Verbot wettbewerbsbeschränkender Koordinierungen nach Art. 101 AEUV und §§ 1 ff. GWB. Es schließen sich hieran ein Kapitel zur behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung (Kartellverfahrensrecht) und ein Kapitel zur Durchsetzung des Kartellrechts mittels zivilrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz.
Die Vorlesung Kartellrecht II vertieft zunächst Fragen der zivilrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts. Sodann widmen sich zwei große Abschnitte der Fusionskontrolle nach europäischem und deutschem Recht. Schließlich wird der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im EU-Recht (Art. 102 AEUV) und nach deutschem Kartellrecht (§§ 18 ff. GWB) behandelt.