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Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt auf Rechts­fragen der Digitalisierung

Prof. Dr. Michael W. Müller, M.A., LL.M. (Cambridge)

Prof. Dr. Michael W. Müller, M.A., LL.M.

Seit dem FSS 2022 ist Michael Müller Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt auf Rechts­fragen der Digitalisierung. Michael Müller studierte als Stipendiat der Studien­stiftung des deutschen Volkes Rechts­wissenschaften und Philosophie in München. 2013 erwarb er ein Academy Diploma in the Law of the European Union am Europäischen Hochschul­institut in Florenz, 2014 einen LL.M. an der University of Cambridge (Wolfson College). 2018 wurde er nach Aufenthalten in Durham, NC (Duke Law School, 2015), und Cambridge, MA (Harvard Law School, 2016), mit einer Arbeit zu Verfassungs­fragen der Finanz­markt­stabilisierung in München zum Dr. jur. promoviert. 2020 legte er die Zweite Juristische Staats­prüfung in München ab. Im Juni 2024 hat er sich an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit über den Einsatz öffentlicher Leistungen als Instrument der Verhaltenssteuerung habilitiert (venia legendi für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz­recht, Rechts­vergleichung und Rechts­philosophie). Von 2014–2016 und 2019–2022 war er wissenschaft­licher Mitarbeiter am Lehr­stuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht (Prof. Dr. Stefan Korioth) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Sommer 2022 war er Researcher in Residence am Center for Advanced Studies der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Frühjahr 2023 Visiting Scholar am Europäischen Hochschul­institut in Florenz. Michael Müller ist Vorsitzender des Wahl­ausschusses der Universität Mannheim sowie ehrenamtlich Mitglied von Auswahl­kommissionen der Studien­stiftung des Deutschen Volkes (Studien­förderung, Bucerius-Jura-Programm) und Vorsitzender der Ethik­kommission des Deutschen Tischtennisbundes.