Seit dem FSS 2022 ist Michael Müller Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt auf Rechtsfragen der Digitalisierung. Michael Müller studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaften und Philosophie in München. 2013 erwarb er ein Academy Diploma in the Law of the European Union am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, 2014 einen LL.M. an der University of Cambridge (Wolfson College). 2018 wurde er nach Aufenthalten in Durham, NC (Duke Law School, 2015), und Cambridge, MA (Harvard Law School, 2016), mit einer Arbeit zu Verfassungsfragen der Finanzmarktstabilisierung in München zum Dr. jur. promoviert. 2020 legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Im Juni 2024 hat er sich an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit über den Einsatz öffentlicher Leistungen als Instrument der Verhaltenssteuerung habilitiert (venia legendi für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanzrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie). Von 2014–2016 und 2019–2022 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht (Prof. Dr. Stefan Korioth) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Sommer 2022 war er Researcher in Residence am Center for Advanced Studies der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Frühjahr 2023 Visiting Scholar am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Michael Müller ist Vorsitzender des Wahlausschusses der Universität Mannheim sowie ehrenamtlich Mitglied von Auswahlkommissionen der Studienstiftung des Deutschen Volkes (Studienförderung, Bucerius-Jura-Programm) und Vorsitzender der Ethikkommission des Deutschen Tischtennisbundes.