Promotionsmöglichkeiten
bei Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard)
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln zur Promotion:
1. Mindestvoraussetzungen
Die Mindestvoraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsfassung der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Bei Zweifelsfragen können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Sollten Sie das Seminarerfordernis noch nicht erfüllt haben, so kann dies während der bereits laufenden Promotionszeit erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Mindestvoraussetzungen handelt, die von Seiten der Universität/Fakultät aufgestellt werden. Ich behalte mir vor, trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen Bewerber(-innen) abzulehnen, z. B. mangels thematischer Einschlägigkeit.
2. Themenfelder
Promotionen werden nur angenommen, wenn sie sich im Schwerpunkt mit einem Forschungsinteresse des Lehrstuhls decken. Dazu zählen neben dem Bürgerlichen Recht im Allgemeinen:
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Sportrecht
- Arbeitsrechtsvergleichung
3. Bewerbung
Interessenten bitte ich um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen. Dazu zählt neben einem entsprechenden Lebenslauf insbesondere ein Motivationsschreiben, warum Sie sich überhaupt für eine Promotion interessieren und warum bei mir. Insoweit erwarte ich auch, dass Sie sich bereits Gedanken über ein mögliches Promotionsthema gemacht und sich mit Forschungsstand und möglichen Forschungsfragen beschäftigt haben. Ein vollständig ausgearbeiteter Themenentwurf ist jedoch nicht erforderlich, sondern kann gemeinsam erarbeitet werden. Daraufhin bitte ich Sie um Erstellung eines Exposés, das nach Durchsicht und ggf. Rücksprache die Basis für Ihr weiteres Promotionsvorhaben darstellen wird.