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Promotions­möglichkeiten

bei Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard)

Bitte beachten Sie die folgenden Regeln zur Promotion:

1. Mindest­voraussetzungen

Die Mindest­voraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotions­fassung der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre, Abteilung Rechts­wissenschaft der Universität Mannheim. Bei Zweifelsfragen können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Sollten Sie das Seminarerfordernis noch nicht erfüllt haben, so kann dies während der bereits laufenden Promotions­zeit erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Mindest­voraussetzungen handelt, die von Seiten der Universität/Fakultät aufgestellt werden. Ich behalte mir vor, trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen Bewerber(-innen) abzulehnen, z. B. mangels thematischer Einschlägigkeit. 

2. Themenfelder

Promotionen werden nur angenommen, wenn sie sich im Schwerpunkt mit einem Forschungs­interesse des Lehr­stuhls decken. Dazu zählen neben dem Bürgerlichen Recht im Allgemeinen:

  • Individual- und Kollektivarbeits­recht
  • Sportrecht
  • Arbeits­rechts­vergleich­ung

3. Bewerbung

Interessenten bitte ich um Über­sendung aussagekräftiger Bewerbungs­unter­lagen. Dazu zählt neben einem entsprechenden Lebens­lauf insbesondere ein Motivations­schreiben, warum Sie sich überhaupt für eine Promotion interessieren und warum bei mir. Insoweit erwarte ich auch, dass Sie sich bereits Gedanken über ein mögliches Promotions­thema gemacht und sich mit Forschungs­stand und möglichen Forschungs­fragen beschäftigt haben. Ein vollständig ausgearbeiteter Themenentwurf ist jedoch nicht erforderlich, sondern kann gemeinsam erarbeitet werden. Daraufhin bitte ich Sie um Erstellung eines Exposés, das nach Durchsicht und ggf. Rücksprache die Basis für Ihr weiteres Promotions­vorhaben darstellen wird.