Bitte beachten Sie die folgenden Regeln zur Promotion:
Die Mindestvoraussetzungen für eine Promotion entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsfassung der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Bei Zweifelsfragen können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Sollten Sie das Seminarerfordernis noch nicht erfüllt haben, so kann dies während der bereits laufenden Promotionszeit erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Mindestvoraussetzungen handelt, die von Seiten der Universität/Fakultät aufgestellt werden. Ich behalte mir vor, trotz Erfüllung dieser Voraussetzungen Bewerber(-innen) abzulehnen, z.B. mangels thematischer Einschlägigkeit.
Promotionen werden nur angenommen, wenn sie sich im Schwerpunkt mit einem Forschungsinteresse des Lehrstuhls decken. Dazu zählen neben dem Bürgerlichen Recht im Allgemeinen:
Interessenten bitte ich um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen. Dazu zählt neben einem entsprechenden Lebenslauf insbesondere ein Motivationsschreiben, warum Sie sich überhaupt für eine Promotion interessieren und warum bei mir. Insoweit erwarte ich auch, dass Sie sich bereits Gedanken über ein mögliches Promotionsthema gemacht und sich mit Forschungsstand und möglichen Forschungsfragen beschäftigt haben. Ein vollständig ausgearbeiteter Themenentwurf ist jedoch nicht erforderlich, sondern kann gemeinsam erarbeitet werden. Daraufhin bitte ich Sie um Erstellung eines Exposés, das nach Durchsicht und ggf. Rücksprache die Basis für Ihr weiteres Promotionsvorhaben darstellen wird.
Nach Annahme als Doktorand(in) werde ich Ihr Forschungsvorhaben betreuen, insbesondere durch regelmäßige Einzelgespräche, in denen neben der Gliederung auch einzelne Problemfelder besprochen werden können. Sehr gerne können Sie mir auch einzelne, abgeschlossene Kapitel der Arbeit vorab zukommen zu lassen, um damit eine frühzeitige Erfolgskontrolle zu ermöglichen.