Einer der Hauptforschungsschwerpunkte des Lehrstuhls ist das Sportrecht, insbesondere das Sportarbeitsrecht und das Sporthaftungsrecht.
Das Sportarbeitsrecht beschäftigt sich vor allem mit den speziellen rechtlichen Problemen im Kontext von Arbeitsverträgen mit Sportlern, Trainern und Sportdirektoren/
Schon wegen der hohen Verletzungsgefahr bei Mannschaftssportarten oder der teilweise anzutreffenden Fangewalt, ist ferner das Sporthaftungsrecht von großer praktischer Bedeutung: Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Spieler für eine Verletzung eines Gegenspielers? Kann ein Schiedsrichter für eine (grobe) Fehlentscheidung haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werde? Welche Maßnahmen können und müssen Sportvereine gegen (drohende) Fangewalt ergreifen, um selbst nicht haftbar zu sein bzw. zumindest Regress nehmen zu können?
Diesen und weiteren aktuellen Fragen widmet sich Prof. Dr. Fischinger in Aufsätzen, Zeitungsartikeln, Urteilsanmerkungen, Vorträgen und Interviews. Beispiele:
Vor kurzem erschienen beim C.H. Beck Verlag das zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Heiko Reiter verfasste Werk „Das Arbeitsrecht des Profisports“ sowie das zusammen mit Prof. Dr. Jan F. Orth herausgegebene Werk „Covid-19 und Sport“. Weitere sportrechtliche Publikationen und Vorträge sind in Vorbereitung.
Zudem wird Prof. Dr. Fischinger gutachterlich für Sportverbände, Sportvereine und Sportclubs tätig und ist in intensivem Austausch mit SportrechtsanwältInnen, SpielerberaterInnen, Sportlerinnen und Sportlern. In seiner Vorlesung zum Sportarbeitsrecht vermittelt er interessierten Studierenden dessen Grundlagen. Ferner ist er inhaltlich für den Fortbildungskurs der Hagen Law School zum Sportrecht verantwortlich und ist stellvertretender Vorsitzender des Verbandssportgerichts des Badischen Handball-Verbands.
Auf internationaler Ebene ist er beispielsweise Berichterstatter für Deutschland im Rahmen der Studie „Coronavirus and its Impact on Football“ des Sports Law and Policy Center.