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Sportrecht

Einer der Hauptforschungs­schwerpunkte des Lehr­stuhls ist das Sportrecht, insbesondere das Sportarbeits­recht und das Sporthaftungs­recht.

Das Sportarbeits­recht beschäftigt sich vor allem mit den speziellen rechtlichen Problemen im Kontext von Arbeits­verträgen mit Sportlern, Trainern und Sportdirektoren/Sportmanagern. Das besondere Umfeld, in dem diese Akteure tätig werden, wirft spannende arbeits­rechtliche Fragen auf: Kann ein Spieler wegen Übergewichts oder wegen öffentlichen Sympathisierens mit politischen Extremisten gekündigt werden? Kann einem muslimischen Spieler das Fasten im Ramadan verboten werden? Kann gegen einen Spieler wegen eines Clubbesuchs eine Vertragsstrafe verhängt werden? Welche Aus­wirkungen hat die Corona-Krise auf Arbeits­verträge im Sport?

Schon wegen der hohen Verletzungs­gefahr bei Mannschafts­sportarten oder der teilweise anzutreffenden Fangewalt, ist ferner das Sporthaftungs­recht von großer praktischer Bedeutung: Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Spieler für eine Verletzung eines Gegenspielers? Kann ein Schiedsrichter für eine (grobe) Fehlentscheidung haftungs­rechtlich zur Verantwortung gezogen werde? Welche Maßnahmen können und müssen Sportvereine gegen (drohende) Fangewalt ergreifen, um selbst nicht haftbar zu sein bzw. zumindest Regress nehmen zu können?

Diesen und weiteren aktuellen Fragen widmet sich Prof. Dr. Fischinger in Aufsätzen, Zeitungs­artikeln, Urteilsanmerkungen, Vorträgen und Interviews. Beispiele:

Vor kurzem erschienen beim C.H. Beck Verlag das zusammen mit Rechts­anwalt Dr. Heiko Reiter verfasste Werk „Das Arbeits­recht des Profisports“ sowie das zusammen mit Prof. Dr. Jan F. Orth herausgegebene Werk „Covid-19 und Sport“. Weitere sportrechtliche Publikationen und Vorträge sind in Vorbereitung.

Zudem wird Prof. Dr. Fischinger gutachterlich für Sportverbände, Sportvereine und Sportclubs tätig und ist in intensivem Austausch mit Sportrechts­anwältInnen, SpielerberaterInnen, Sportlerinnen und Sportlern. In seiner Vorlesung zum Sportarbeits­recht vermittelt er interessierten Studierenden dessen Grundlagen. Ferner ist er inhaltlich für den Fortbildungs­kurs der Hagen Law School zum Sportrecht verantwortlich und ist stellvertretender Vorsitzender des Verbandssportgerichts des Badischen Handball-Verbands.

Auf internationaler Ebene ist er beispielsweise Berichterstatter für Deutschland im Rahmen der Studie „Coronavirus and its Impact on Football“ des Sports Law and Policy Center.

Werdegang und Veröffentlichungen