Professor Fetzer vom Wirtschaftsausschuss des Bundestages als Sachverständiger eingeladen
Prof. Dr. Thomas Fetzer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht, ist vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts am 1. März 2021 eingeladen worden. Mit dem Gesetzesentwurf soll das Telekommunikationsrecht umfassend neugestaltet und an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau sowie den Aufbau flächendeckender hochleistungsfähiger Mobilfunknetze geschaffen werden. Weitere wichtige Aspekte sind nach dem Entwurf der Bundesregierung die Schaffung eines neuen Anspruchs auf einen schnellen Internetzugang, die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die Abschaffung bzw. Modernisierung des sogenannten Nebenkostenprivilegs.
Professor Fetzer beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragen der Telekommunikationsregulierung und ist unter anderem Herausgeber und Autor eines führenden Kommentars zum Telekommunikationsgesetz. Er war bereits in der Vergangenheit von der Bundesregierung als Sachverständiger zu Gesetzgebungsverfahren im Telekommunikationsrecht benannt worden und berät verschiedene Bundesministerien in diesem Bereich.
Weitere Informationen zur Anhörung und dem Gesetzgebungsverfahren finden sich unter folgendem Link.