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Willkommen zum Schwerpunkt­bereich 09 – Steuerrecht!


Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium

Das Schwerpunktstudium bildet die letzte Phase Ihres Bachelor­studiums und stellt zugleich als Universitäts­prüfung einen Teil der Ersten juristischen Prüfung dar. Der wirtschafts­rechtliche Schwerpunkt des Bachelor­studien­ganges umfasst Vorlesungen zum Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungs­recht mit Bezügen zum Bürgerlichen Recht und zur ökonomischen Analyse des Rechts (Allgemeiner Teil) sowie einen aus zehn Wahlpflicht­bereichen (Besonderer Teil).

Hinweis: Die Informationen zum Schwerpunktstudium wurden von uns nach bestem Wissen zusammengestellt. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass diese nicht in unserem Verantwortungs­bereich liegen und sich ändern können. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt auch stets auf der offiziellen Seite des Studien­gangs.


Allgemeine Informationen zum Schwerpunkt 09 Steuerrecht

Der Schwerpunkt 09 (Steuerrecht) beschäftigt sich unter der Leitung von Prof. Fetzer und den Dozenten Prof. Muhler und Prof. Jenzen mit den für Unter­nehmen wirtschaft­lich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei die Vorlesungen „Steuerliches Verfahrensrecht“ und „Umsatzsteuerrecht“. Der Schwerpunkt knüpft damit ideal an den BWL Schwerpunkt „Tax and Accounting“ an. Dessen vorherige Belegung ist zwar keine Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunkt­bereichs 09, wird aber dringend empfohlen.

  • Warum Schwerpunktstudium im Steuerrecht?

    Als wichtigster Finanzierungs­quelle des Staates kommt den Steuern in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Jeder von uns muss sie entrichten und jeder von uns profitiert von ihnen. Mit der Wahl des Schwerpunkts Steuerrecht entscheiden Sie sich aber nicht nur für eine besonders praxisnahe Rechts­materie, die uns alle betrifft. Die enge Verzahnung zwischen Wirtschafts- und Rechts­wissenschaft macht sie gerade aufgrund ihres interdisziplinären Charakters auch inhaltlich zu einem besonders spannenden Rechts­gebiet.

    Mit dem Schwerpunkt Steuerrecht ergeben sich für Sie außerdem ausgezeichnete Berufsaussichten. In Deutschland gibt es etwa 166.000 Rechts­anwält*innen. Dagegen gibt es gerade einmal 89.000 Steuerberater*innen. Mit der Doppel­qualifikation Steuerberater*in/Rechts­anwält*in sind es sogar nur noch knapp 4.000 Personen. Und das obwohl weiterhin ein großer Bedarf an Steuerrechtler*innen besteht!

    Für Volljurist*innen ergeben sich darüber hinaus die Berufe in der Strafverteidigung, der Staats­anwaltschaft oder als Richter*in in Wirtschafts­strafsachen, bei der Finanz­verwaltung oder am Finanz­gericht. Im Berufsleben gibt es kaum Felder, in denen Steuerexpertise nicht gefragt ist: Unter­nehmens­käufe und -verkäufe, Nachfolgegestaltungen, Umstrukturierungen, Insolvenz­beratungen und vieles mehr. Die Steuer gibt die Richtung vor oder gibt entsprechende Leitplanken. Die Nachfrage nach steuerrechtlich geschultem Personal ist immens und wird künftig noch weiter ansteigen.

    Einführungs­video zum Schwerpunkt Steuerrecht

  • Für wen ist der Schwerpunkt geeignet?

    Der Schwerpunkt richtet sich an alle, die sich für Fragen der Besteuerung interessieren. Der BWL-Schwerpunkt „Tax & Accounting“ ist dabei keine formelle Voraussetzung, erleichtert Ihnen mit den Vorlesungen zum Handels- und Steuerbilanzrecht, zum Einkommenssteuerrecht und zum Unter­nehmens­teuerrecht den Einstieg aber deutlich. Mit dem Schwerpunkt Steuerrecht bietet sich zum einen die Möglichkeit, sich weiter zum/zur Volljurist*in ausbilden zu lassen, es kann aber auch der Weg über einen Master of Laws (LL.M.) mit steuerrechtlicher Schwerpunktsetzung und anschließender Steuerberater­prüfung gewählt werden. Damit ergeben sich zahlreiche berufliche Perspektiven für steuerrechtlich Interessierte.

  • Was sind die Inhalte des Schwerpunktstudiums?

    Der Schwerpunkt beschäftigt sich mit den für Unter­nehmen wirtschaft­lich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei zwei Vorlesungen mit jeweils 2 SWS im HWS. Der erste Teil „Steuerliches Verfahrensrecht“ wird von Prof. Jenzen gehalten und behandelt die Grundprinzipien des Steuerrechts sowie die Regelungen der Abgabenordnung, die für eine Vielzahl von Steuern die verfahrensrechtlichen Grundlagen bereitstellen. Im Fokus steht dabei das Besteuerungs­verfahren, das die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Steuern durch die Finanz­verwaltung zum Gegenstand hat. Im zweiten Teil „Umsatzsteuerrecht“ bespricht Prof. Muhler detailliert die Umsatzsteuer als aufkommensstärkste Steuerart. Aufgrund ihres Charakters als Verkehrs­teuer eignet sie sich mit ihrem klaren Aufbau besonders gut als Beispiel für eine besondere Steuerart.

    Die Inhalte der beiden Vorlesungen gestalten sich wie folgt:

    Steuerliches Verfahrensrecht:

    Die Veranstaltung vermittelt das Grundverständnis zu Aufbau und Systematik des Steuerrechts sowie seinen verfassungs­rechtlichen Bezügen. Das Besteuerungs­verfahren wird anhand der Abgabenordnung detailliert erläutert. Außerdem werden Grundzüge des Rechts­schutzes in Steuersachen sowie des Steuerstrafrechts vermittelt.

    (1) Verfassungs­recht und Steuerrecht
    (2) Rechts­quellen und Rechts­anwendung im Steuerrecht
    (3) System der öffentlichen Abgaben
    (4) Entwicklung und Struktur der Abgabenordnung
    (5) Steuerrechts­verhältnis und Steuerschuld­verhältnis
    (6) Ermittlungs­verfahren und die Pflichten der Beteiligten
    (7) Erhebungs­verfahren
    (8) Handeln durch Steuerverwaltungs­akt (Zusammenhänge AO)
    (9) Handeln durch Steuerverwaltungs­akt im Steuerrechts­verhältnis
    (10) Fristberechnung im Steuerrecht
    (11) Korrektur von Steuerverwaltungs­akten
    (12) Erlöschen und Erhebung
    (13) Rechts­schutz in Steuersachen

    Umsatzsteuerrecht:

    Die Veranstaltung behandelt die Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz. Vermittelt werden neben dem System der Umsatzbesteuerung und den europarechtlichen Bezügen durch die Mehrwertsteuer­system­richtlinie die Inhalte des nationalen Rechts.

    (1) Unionsrechtliche Bezüge (Mehrwertsteuer­system­richtlinie)
    (2) Steuerbare Umsätze
    (3) Steuerbefreiungen
    (4) Bemessungs­grundlage
    (5) Steuersätze
    (6) Entstehung der Umsatzsteuer
    (7) Steuerschuldner
    (8) Vorsteuerabzug
    (9) Besteuerungs­formen und Besteuerungs­verfahren
    (10) Maßnahmen gegen Missbrauch
    (11) Ertragssteuerliche Behandlung der Umsatzsteuer

  • Wann finden die Vorlesungen statt?

    Die Vorlesungen finden nur im HWS statt. Genauere Informationen können Sie dem Portal² sowie unserer Webseite entnehmen. 

  • Muss ich die Vorlesungen besuchen?

    Eine Teilnahme an den Vorlesungen ist keine formelle Voraussetzung für die Ablegung der mündlichen Prüfung. Dennoch ist es sehr ratsam, die Vorlesungen zu besuchen, da der Vorlesungs­inhalt den Prüfungs­stoff darstellt. Je nach thematischer Ausrichtung der Seminar-/Bachelor­arbeit kann die Teilnahme an den Vorlesungen auch hierfür hilfreich sein.

  • Welche Möglichkeiten bestehen zur Weiter­qualifikation?

    Durch den Schwerpunkt im Steuerrecht erwerben Sie wichtige Grund­kenntnisse im Bereich der Besteuerung. Nach dem Abschluss des Bachelor­studiums können Sie die Ergänzenden Studien aufnehmen und im Anschluss das Erste Staats­examen absolvieren. Sie können sich aber auch mit dem Studien­gang Master of Laws (LL.M.) weiter steuerrechtlich qualifizieren. Dort erwarten Sie weitere steuerrechtliche Vorlesungen zur Vertiefung im Unter­nehmens­teuerrecht, zum Erbschafts­teuer- und Bewertungs­recht, zum Umwandlungs­steuerrecht, zum Steuerstrafrecht sowie zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht. Einzelheiten zu den Vorlesungs­inhalten finden Sie im einschlägigen Modulhandbuch. In beiden Fällen steht Ihnen später auch der Weg zum/zur Steuerberater*in offen. Alle genannten Möglichkeiten zur Weiter­qualifikation können auch ohne die Wahl des Schwerpunkts Steuerrecht verfolgt werden; es handelt sich nicht um eine formale Voraussetzung.


Informationen zur mündlichen Schwerpunkt­prüfung

Um das Schwerpunktstudium abzuschließen, muss eine mündliche Prüfung in einem der Wahl­bereiche abgelegt werden. Die Prüfung umfasst den Vorlesungs­stoff der Schwerpunktvorlesungen und wird in Klein­gruppen mit einer Prüfungs­zeit von 15 Minuten pro Prüfling durchgeführt (§ 9 Abs. 5 i.V.m. Anlage 1 SPUMA).

  • Welchen Inhalt hat die mündliche Prüfung?

    Die mündliche Prüfung umfasst den Inhalt beider angebotenen Vorlesungen, also Steuerliches Verfahrensrecht von Prof. Jenzen und Umsatzsteuerrecht von Prof. Muhler.

  • Wann findet die Prüfung statt?

    Es werden zwei Mal im Jahr mündliche Prüfungen angeboten. Einmal im März/April und einmal im September/Oktober. Der genaue Prüfungs­zeitpunkt wird Ihnen nach der Anmeldung zur mündlichen Prüfung rechtzeitig durch den zuständigen Lehr­stuhl kommuniziert.

  • Wann und wo kann ich mich anmelden?

    Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist das Studien­gangs­management zuständig. Genaue Informationen zur Anmeldung und den Anmeldezeiträumen entnehmen Sie bitte der Seite und der entsprechenden PDF des Studien­gangs­managements.

  • Wer prüft mich?

    Geprüft werden beide Vorlesungs­fächer von einem Prüfer, also entweder von Prof. Muhler oder Prof. Jenzen, und einem/einer Beisitzer*in. Die Gruppen­größe beträgt in der Regel 2–5 Studierende.

  • Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?

    Für die Prüfung benötigen Sie, sofern nicht anders angekündigt, folgende Gesetzestexte: das Umsatzsteuergesetz (UStG), die Umsatzsteuer-Durchführungs­verordnung (UStDV) die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie das Einkommensteuergesetz (EStG). Zulässig sind nur gebundene Textausgaben. Der Verlag spielt keine Rolle.

    Die Hilfsmittel dürfen keine Beilagen (eingefügte Blätter, Aufbauschemata, Formulare o.Ä.) enthalten. Desgleichen sind Kommentierungen des Gesetzestextes und Eintragungen in die Gesetzessammlungen unzulässig. Nicht beanstandet werden Paragraphenhinweise, die in sachlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen sowie Unter­streichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung des Gesetzes beinhalten.

  • Weitere Fragen?

    Bei weiteren Fragen zur mündlichen Prüfung können Sie sich gerne per Mail an Leon Krög (leon.kroeg@uni-mannheim.de) wenden.


Informationen zur Seminar-/Bachelor­arbeit

Um den Schwerpunkt­bereich abzuschließen, muss in einem der angebotenen Wahl­bereiche eine Seminar-bzw. Bachelor­arbeit abgelegt werden. Dies erfolgt durch die vierwöchige Bearbeitung eines von dem/der Betreuer*in zugeteilten Themas, das einen Zusammenhang zu dem gewählten Schwerpunkt­bereich aufweist.