Das Schwerpunktstudium bildet die letzte Phase Ihres Bachelorstudiums und stellt zugleich als Universitätsprüfung einen Teil der Ersten juristischen Prüfung dar. Der wirtschaftsrechtliche Schwerpunkt des Bachelorstudienganges umfasst Vorlesungen zum Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungsrecht mit Bezügen zum Bürgerlichen Recht und zur ökonomischen Analyse des Rechts (Allgemeiner Teil) sowie einen aus zehn Wahlpflichtbereichen (Besonderer Teil).
Hinweis: Die Informationen zum Schwerpunktstudium wurden von uns nach bestem Wissen zusammengestellt. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass diese nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen und sich ändern können. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt auch stets auf der offiziellen Seite des Studiengangs.
Das Schwerpunktbereichsstudium besteht aus einer Seminar-/Bachelorarbeit und einer mündlichen Prüfung in Ihrem Wahlbereich sowie der Klausur „Wirtschaftsrecht AT“. Die Gewichtung und Dauer gestaltet sich wie folgt:
Prüfungsart | Prüfungsdauer | Inhalt der Prüfung | Gewicht |
Aufsichtsarbeit | 4 Stunden | Allgemeiner Teil | 40 % |
Studienarbeit | 4 Wochen Anfertigung + mündliches Referat im Rahmen des Seminars | wahlweise Allgemeiner oder Besonderer Teil | 40 % |
Mündliche Prüfung | 15 Minuten (je Kandidat*in) | Besonderer Teil | 20 % |
Weitere Informationen können Sie der Seite und der entsprechenden PDF des Studiengangsmanagements entnehmen.
Genaue Informationen bezüglich der Anmeldung zur Klausur, mündlichen Prüfung und Seminar-/Bachelorarbeit können Sie der Seite und der entsprechenden PDF des Studiengangsmanagements entnehmen.
Der Schwerpunkt 09 (Steuerrecht) beschäftigt sich unter der Leitung von Prof. Fetzer und den Dozenten Prof. Muhler und Prof. Jenzen mit den für Unternehmen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei die Vorlesungen „Steuerliches Verfahrensrecht“ und „Umsatzsteuerrecht“. Der Schwerpunkt knüpft damit ideal an den BWL Schwerpunkt „Tax and Accounting“ an. Dessen vorherige Belegung ist zwar keine Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktbereichs 09, wird aber dringend empfohlen.
Als wichtigster Finanzierungsquelle des Staates kommt den Steuern in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Jeder von uns muss sie entrichten und jeder von uns profitiert von ihnen. Mit der Wahl des Schwerpunkts Steuerrecht entscheiden Sie sich aber nicht nur für eine besonders praxisnahe Rechtsmaterie, die uns alle betrifft. Die enge Verzahnung zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft macht sie gerade aufgrund ihres interdisziplinären Charakters auch inhaltlich zu einem besonders spannenden Rechtsgebiet.
Mit dem Schwerpunkt Steuerrecht ergeben sich für Sie außerdem ausgezeichnete Berufsaussichten. In Deutschland gibt es etwa 166.000 Rechtsanwält*innen. Dagegen gibt es gerade einmal 89.000 Steuerberater*innen. Mit der Doppelqualifikation Steuerberater*in/Rechtsanwält*in sind es sogar nur noch knapp 4.000 Personen. Und das obwohl weiterhin ein großer Bedarf an Steuerrechtler*innen besteht!
Für Volljurist*innen ergeben sich darüber hinaus die Berufe in der Strafverteidigung, der Staatsanwaltschaft oder als Richter*in in Wirtschaftsstrafsachen, bei der Finanzverwaltung oder am Finanzgericht. Im Berufsleben gibt es kaum Felder, in denen Steuerexpertise nicht gefragt ist: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Nachfolgegestaltungen, Umstrukturierungen, Insolvenzberatungen und vieles mehr. Die Steuer gibt die Richtung vor oder gibt entsprechende Leitplanken. Die Nachfrage nach steuerrechtlich geschultem Personal ist immens und wird künftig noch weiter ansteigen.
Der Schwerpunkt richtet sich an alle, die sich für Fragen der Besteuerung interessieren. Der BWL-Schwerpunkt „Tax & Accounting“ ist dabei keine formelle Voraussetzung, erleichtert Ihnen mit den Vorlesungen zum Handels- und Steuerbilanzrecht, zum Einkommenssteuerrecht und zum Unternehmensteuerrecht den Einstieg aber deutlich. Mit dem Schwerpunkt Steuerrecht bietet sich zum einen die Möglichkeit, sich weiter zum/
Der Schwerpunkt beschäftigt sich mit den für Unternehmen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei zwei Vorlesungen mit jeweils 2 SWS im HWS. Der erste Teil „Steuerliches Verfahrensrecht“ wird von Prof. Jenzen gehalten und behandelt die Grundprinzipien des Steuerrechts sowie die Regelungen der Abgabenordnung, die für eine Vielzahl von Steuern die verfahrensrechtlichen Grundlagen bereitstellen. Im Fokus steht dabei das Besteuerungsverfahren, das die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Steuern durch die Finanzverwaltung zum Gegenstand hat. Im zweiten Teil „Umsatzsteuerrecht“ bespricht Prof. Muhler detailliert die Umsatzsteuer als aufkommensstärkste Steuerart. Aufgrund ihres Charakters als Verkehrsteuer eignet sie sich mit ihrem klaren Aufbau besonders gut als Beispiel für eine besondere Steuerart.
Die Inhalte der beiden Vorlesungen gestalten sich wie folgt:
Steuerliches Verfahrensrecht:
Die Veranstaltung vermittelt das Grundverständnis zu Aufbau und Systematik des Steuerrechts sowie seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das Besteuerungsverfahren wird anhand der Abgabenordnung detailliert erläutert. Außerdem werden Grundzüge des Rechtsschutzes in Steuersachen sowie des Steuerstrafrechts vermittelt.
(1) Verfassungsrecht und Steuerrecht
(2) Rechtsquellen und Rechtsanwendung im Steuerrecht
(3) System der öffentlichen Abgaben
(4) Entwicklung und Struktur der Abgabenordnung
(5) Steuerrechtsverhältnis und Steuerschuldverhältnis
(6) Ermittlungsverfahren und die Pflichten der Beteiligten
(7) Erhebungsverfahren
(8) Handeln durch Steuerverwaltungsakt (Zusammenhänge AO)
(9) Handeln durch Steuerverwaltungsakt im Steuerrechtsverhältnis
(10) Fristberechnung im Steuerrecht
(11) Korrektur von Steuerverwaltungsakten
(12) Erlöschen und Erhebung
(13) Rechtsschutz in Steuersachen
Umsatzsteuerrecht:
Die Veranstaltung behandelt die Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz. Vermittelt werden neben dem System der Umsatzbesteuerung und den europarechtlichen Bezügen durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Inhalte des nationalen Rechts.
(1) Unionsrechtliche Bezüge (Mehrwertsteuersystemrichtlinie)
(2) Steuerbare Umsätze
(3) Steuerbefreiungen
(4) Bemessungsgrundlage
(5) Steuersätze
(6) Entstehung der Umsatzsteuer
(7) Steuerschuldner
(8) Vorsteuerabzug
(9) Besteuerungsformen und Besteuerungsverfahren
(10) Maßnahmen gegen Missbrauch
(11) Ertragssteuerliche Behandlung der Umsatzsteuer
Eine Teilnahme an den Vorlesungen ist keine formelle Voraussetzung für die Ablegung der mündlichen Prüfung. Dennoch ist es sehr ratsam, die Vorlesungen zu besuchen, da der Vorlesungsinhalt den Prüfungsstoff darstellt. Je nach thematischer Ausrichtung der Seminar-/Bachelorarbeit kann die Teilnahme an den Vorlesungen auch hierfür hilfreich sein.
Durch den Schwerpunkt im Steuerrecht erwerben Sie wichtige Grundkenntnisse im Bereich der Besteuerung. Nach dem Abschluss des Bachelorstudiums können Sie die Ergänzenden Studien aufnehmen und im Anschluss das Erste Staatsexamen absolvieren. Sie können sich aber auch mit dem Studiengang Master of Laws (LL.M.) weiter steuerrechtlich qualifizieren. Dort erwarten Sie weitere steuerrechtliche Vorlesungen zur Vertiefung im Unternehmensteuerrecht, zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht, zum Umwandlungssteuerrecht, zum Steuerstrafrecht sowie zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht. Einzelheiten zu den Vorlesungsinhalten finden Sie im einschlägigen Modulhandbuch. In beiden Fällen steht Ihnen später auch der Weg zum/
Um das Schwerpunktstudium abzuschließen, muss eine mündliche Prüfung in einem der Wahlbereiche abgelegt werden. Die Prüfung umfasst den Vorlesungsstoff der Schwerpunktvorlesungen und wird in Kleingruppen mit einer Prüfungszeit von 15 Minuten pro Prüfling durchgeführt (§ 9 Abs. 5 i.V.m. Anlage 1 SPUMA).
Die mündliche Prüfung umfasst den Inhalt beider angebotenen Vorlesungen, also Steuerliches Verfahrensrecht von Prof. Jenzen und Umsatzsteuerrecht von Prof. Muhler.
Es werden zwei Mal im Jahr mündliche Prüfungen angeboten. Einmal im März/April und einmal im September/
Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist das Studiengangsmanagement zuständig. Genaue Informationen zur Anmeldung und den Anmeldezeiträumen entnehmen Sie bitte der Seite und der entsprechenden PDF des Studiengangsmanagements.
Geprüft werden beide Vorlesungsfächer von einem Prüfer, also entweder von Prof. Muhler oder Prof. Jenzen, und einem/
Für die Prüfung benötigen Sie, sofern nicht anders angekündigt, folgende Gesetzestexte: das Umsatzsteuergesetz (UStG), die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie das Einkommensteuergesetz (EStG). Zulässig sind nur gebundene Textausgaben. Der Verlag spielt keine Rolle.
Die Hilfsmittel dürfen keine Beilagen (eingefügte Blätter, Aufbauschemata, Formulare o.Ä.) enthalten. Desgleichen sind Kommentierungen des Gesetzestextes und Eintragungen in die Gesetzessammlungen unzulässig. Nicht beanstandet werden Paragraphenhinweise, die in sachlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Gesetzesstelle stehen sowie Unterstreichungen und Hervorhebungen durch Farb- oder Leuchtstifte, die kein System zur Kommentierung des Gesetzes beinhalten.
Bei weiteren Fragen zur mündlichen Prüfung können Sie sich gerne per Mail an Leon Krög (leon.kroeg@uni-mannheim.de) wenden.
Um den Schwerpunktbereich abzuschließen, muss in einem der angebotenen Wahlbereiche eine Seminar-bzw. Bachelorarbeit abgelegt werden. Dies erfolgt durch die vierwöchige Bearbeitung eines von dem/
Im Seminar sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine wirtschaftsrechtliche Problemstellung unter Berücksichtigung ökonomischer Erwägungen selbstständig in einer vorgegebenen Frist unter Anwendung der erlernten wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden zu bearbeiten (§ 14 SPUMA). Das Seminar umfasst deshalb die Erstellung einer Seminararbeit zu einem bestimmten Thema aus dem Bereich des Steuerrechts. Außerdem präsentieren und diskutieren Sie Ihre Arbeit im Rahmen der Seminarveranstaltung.
Seminararbeiten im Steuerrecht werden von Prof. Straßburger, Prof. Röder und Prof. Müller betreut. Weitere Informationen finden sich auf den Websites der jeweiligen Lehrstühle.
Orientieren Sie sich stets an den Vorgaben des Lehrstuhls, der Ihre Bachelorarbeit betreut.
Allgemeine Anhaltspunkte können Sie dem von Prof. Fetzer zur Verfügung gestellten Leitfaden für das Seminar im Steuerrecht entnehmen, auf den hier nur beispielhaft verwiesen wird. Hingewiesen sei ebenso beispielhaft auf den Haus- und Seminararbeitsleitfaden des Lehrstuhls von Herrn Prof. Dr. Maurer und die Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von Haus- und Seminararbeiten von Herrn Prof. Dr. Bitter.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen ab Themenausgabe. Für weitere Informationen und eventuelle Änderungen beachten Sie bitte die Seite und die entsprechende PDF des Studiengangsmanagements.
Die Teilnahme an den Schwerpunktvorlesungen ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Seminar. Je nach thematischer Ausrichtung kann die Teilnahme an den Vorlesungen auch für die Bachelorarbeit hilfreich sein.