Steuergestaltungen gibt es schon so lange, wie es Steuern gibt. Denn Steuerpflichtige haben ein ureigenes Interesse daran, ihre Steuerlast möglichst gering zu halten. Daraus entwickelt sich ein ständiges Katz- und Mausspiel zwischen den Steuerpflichtigen und ihren findigen Beratern auf der einen und der Finanzverwaltung auf der anderen Seite. Längst nicht alle dieser Gestaltungen sind aber rechtlich zulässig. Die Enthüllungen um die sog. Cum/
Diesen und weiteren Fragen möchte sich das diesjährige Seminar unter dem Thema „Legale Steuergestaltung vs. strafbare Steuerhinterziehung“ widmen.
Weitere Hinweise zum Seminar und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte auch folgendem Hinweisblatt.