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Einführungs­veranstaltung zum Seminar im Steuerrecht „Legale Steuergestaltung vs. strafbare Steuerhinterziehung“

Steuergestaltungen gibt es schon so lange, wie es Steuern gibt. Denn Steuerpflichtige haben ein ureigenes Interesse daran, ihre Steuerlast möglichst gering zu halten. Daraus entwickelt sich ein ständiges Katz- und Mausspiel zwischen den Steuerpflichtigen und ihren findigen Berater*innen auf der einen und der Finanz­verwaltung auf der anderen Seite. Längst nicht alle dieser Gestaltungen sind aber rechtlich zulässig. Die Enthüllungen um die sog. Cum/Ex-Geschäfte haben gezeigt, dass z.T. erhebliche kriminelle Energie im Spiel ist, die dem Staat einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe beschert hat. Der BGH hat jüngst festgestellt, dass Cum/Ex-Geschäfte eine strafbare Steuerhinterziehung darstellen. Wo aber liegt die Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und strafbarer Steuerhinterziehung? Wie funktionieren eigentlich Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Geschäfte und andere Steuergestaltungen und wie lassen sich mit ihnen Steuern „sparen“? Welche Instrumente sieht das Steuerrecht vor um Steuergestaltungen entgegenzuwirken?

Die Einführungs­veranstaltung von Prof. Fetzer zum Seminar findet (ausschließlich in Präsenz) am 03.11.2021 um 14:00 Uhr in Raum EW 148 statt.

Weitere Informationen zum Seminar entnehmen Sie bitte diesem Hinweisblatt.

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