Im Herbst-/Wintersemester 2021/
Teilnehmeranzahl | Bis zu 20 Teilnehmer |
Zulassung | Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen (s.u.) |
Zeitpunkt Themenausgabe | Individuelle Ausgabe nach Vereinbarung. Bearbeitungszeitraum 4 Wochen. |
Modus Themenausgabe | Individuelle Auswahl unter mehreren Themen mit (maximal!) zwei Tagen Bedenkzeit. |
Hilfestellung zum Thema | Für alle Lehrstühle gilt, dass keine inhaltliche Beratung, keine Vorabbesprechung der Gliederung usw. geboten wird. Möglich sind aber Rückfragen zum Verständnis des gestellten Themas. Für das hier angebotene Seminar gibt der Lehrstuhl das Thema ggf. Fundstellen zum Einstieg aus. |
Abgabe der schriftlichen Arbeit | Die Abgabe der schriftlichen Seminararbeit (ein Exemplar) erfolgt am Lehrstuhl nach vorheriger Eingangsstempelung durch das Dekanat. Im Übrigen ist die Arbeit elektronisch bei Urkund (nur Textteil) sowie per E-Mail am Lehrstuhl (als PDF) einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu per E-Mail. |
Mündliche Leistung im Seminar | Der Vortrag soll 20 Minuten dauern. Für die anschließende Diskussion sind 20 Minuten eingeplant. |
Notengebung | Die Gesamtnote beruht vor allem auf der schriftlichen Leistung; die mündliche Leistung wird ergänzend für Auf- oder Abschläge herangezogen |
Die Bachelorarbeit muss in jedem Fall mit dem zugehörigen Formular im Dekanat angemeldet werden. Die Arbeit wird im „Allgemeinen Teil“ geschrieben. Der im Formular anzugebende Wahlbereich ist jener, in welchem Sie ihre mündliche Prüfung (nicht: den Seminarvortrag) absolvieren werden. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn zuvor die elektronische Anmeldung zum Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht und zum Wahlbereich erfolgt ist (über das Portal²).
Nach erfolgter Anmeldung bei unserem Lehrstuhlsekretariat, können Sie mit Herrn Netzer einen Termin zur Themenziehung vereinbaren. Bitte achten Sie bei der Wahl des Tages der Themenziehung darauf, dass das Ende der Überlegungsfrist nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Ebenfalls darf das Ende des Bearbeitungszeitraumes der Bachelorarbeit (exakt vier Wochen nach Ablauf der Überlegungsfrist) nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.