Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhlinhabers liegen im Insolvenz-, Bank- und Gesellschaftsrecht.
Prof. Dr. Georg Bitter hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit Themen aus dem Schnittbereich von Gesellschafts- und Insolvenzrecht befasst, insbesondere mit der Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Krise der Gesellschaft. Dazu gehören im Bereich der Kapitalgesellschaften etwa die Durchgriffshaftung wegen Existenzvernichtung, Vermögensvermischung und Unterkapitalisierung, die Insolvenzverschleppungshaftung sowie die Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Gläubigerschädigung. In die Forschung einbezogen sind dabei auch ausländische Rechtsformen wie die englische Limited. Ein von Prof. Dr. Georg Bitter bearbeitetes Spezialgebiet ist ferner die Haftung im Konzern (AG-, GmbH- und Personengesellschaftskonzern).
Der Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Forschung liegt im Bereich des Unternehmensinsolvenzrechts sowie im Schnittbereich zwischen Insolvenz- und Kreditsicherungsrecht (insbesondere Aus- und Absonderungsrechte). Ein in der Habilitationsschrift zum Ausdruck kommendes Spezialinteresse bezieht sich auf die Treuhand in der Insolvenz.
Im Bankrecht befasst sich die Mehrzahl der Veröffentlichungen mit dem Recht des Bankkontos (Spezialgebiet Kontenpfändung) und des Zahlungsverkehrs.
Weitere Veröffentlichungen von Prof. Dr. Georg Bitter widmen sich dem allgemeinen Bürgerlichen Recht, namentlich dem Schuld- und Schadensrecht. Ein besonderer Interessenschwerpunkt liegt ferner in der ökonomischen Analyse des Rechts.