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Forschungs­tätigkeit

Die Forschungs­schwerpunkte des Lehr­stuhl­inhabers liegen im Insolvenz-, Bank- und Gesellschafts­recht.

Prof. Dr. Georg Bitter hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit Themen aus dem Schnitt­bereich von Gesellschafts- und Insolvenzrecht befasst, insbesondere mit der Haftung von Gesellschaft­ern und Geschäftsführern in der Krise der Gesellschaft. Dazu gehören im Bereich der Kapital­gesellschaften etwa die Durchgriffshaftung wegen Existenzvernichtung, Vermögensvermischung und Unter­kapitalisierung, die Insolvenzverschleppungs­haftung sowie die Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Gläubigerschädigung. In die Forschung einbezogen sind dabei auch ausländische Rechts­formen wie die englische Limited. Ein von Prof. Dr. Georg Bitter bearbeitetes Spezialgebiet ist ferner die Haftung im Konzern (AG-, GmbH- und Personen­gesellschafts­konzern).

Der Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Forschung liegt im Bereich des Unter­nehmens­insolvenzrechts sowie im Schnitt­bereich zwischen Insolvenz- und Kreditsicherungs­recht (insbesondere Aus- und Absonderungs­rechte). Ein in der Habilitations­schrift zum Ausdruck kommendes Spezialinteresse bezieht sich auf die Treuhand in der Insolvenz.

Im Bankrecht befasst sich die Mehrzahl der Veröffentlichungen mit dem Recht des Bankkontos (Spezialgebiet Kontenpfändung) und des Zahlungs­verkehrs.

Weitere Veröffentlichungen von Prof. Dr. Georg Bitter widmen sich dem allgemeinen Bürgerlichen Recht, namentlich dem Schuld- und Schadensrecht. Ein besonderer Interessenschwerpunkt liegt ferner in der ökonomischen Analyse des Rechts.

 

Veröffentlichungen

Vorträge

Promotion am Lehr­stuhl