DE / EN

Promotion am Lehr­stuhl

1. Inhaltliche Ausrichtung

Das vom Bewerber in Aussicht genommene Promotions­thema sollte sich mit den Forschungs­schwerpunkten des Lehr­stuhl­inhabers (Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrecht, ökonomische Analyse des Rechts) einschließlich der weiteren in der Lehr­stuhl­bezeichnung enthaltenen Rechts­gebiete decken. 

Aus Sicht des Lehr­stuhl­inhabers dient eine Dissertation der – im eigentlichen Sinne des Wortes – „monographischen“ Entwicklung einer wissenschaft­lichen These, nicht der handbuchartigen Zusammenstellung verschiedener Gesichtspunkte zu einem größeren Themenkomplex. Die zu entwickelnde wissenschaft­liche These soll einen praktischen Gehalt haben, also für die Lösung von Rechts­fragen verwendbar sein, die sich aktuell und konkret in der Rechts­praxis stellen.

2. Voraussetzungen an Bewerber/innen 

Zur Promotion am Lehr­stuhl werden bevorzugt Studierende der Universität Mannheim und Heidelberg angenommen, in Abhängigkeit vom Examensergebnis sowie der Konkretisierung des Vorschlags für ein Promotions­thema auch Studierende anderer Universitäten (siehe unter Ziff. 3).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist in der Regel ein erstes oder zweites Staats­examen mit mindestens 10 Punkten. Ausnahmen gelten bei vorheriger Teilnahme an einem Seminar des Lehr­stuhl­inhabers mit „gutem“ oder „sehr gutem“ Erfolg.

Über die allgemeinen Voraussetzungen zur Promotion an der Universität Mannheim informieren Sie sich bitte direkt beim Dekanat der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre oder auf der Homepage der Fakultät, auf der Sie auch die Promotions­ordnung finden können.

3. Bewerbung

Interessenten/innen werden gebeten, sich schriftlich oder per E-Mail (bitte nur ein vollständiges PDF-Dokument) unter Einreichung vollständiger Bewerbungs­unterlagen sowie nach Möglichkeit mit einem oder mehreren konkreten Vorschlägen für ein Promotions­thema an den Lehr­stuhl­inhaber zu wenden.

Die Bewerbungs­unterlagen sollen neben einer Motivation der Bewerbung einen tabellarischen Lebens­lauf, Kopien der Abitur- und Examenszeugnisse sowie aller Scheine (insbesondere Seminarscheine) enthalten, ferner Kopien von Zeugnissen über mögliche Beschäftigungs­verhältnisse mit juristischem Bezug (insbesondere über eine Tätigkeit als studentische oder wissenschaft­liche Hilfskraft an einem anderen Lehr­stuhl).

Vorschläge für Promotions­themen sollen deutlich machen, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin mit dem Stand der wissenschaft­lichen Forschung in dem in Aussicht genommenen Bereich vertraut gemacht hat. Von diesem Ausgangspunkt aus muss ein weiterer Forschungs­bedarf bestehen, den das Promotions­thema aufgreift.

Bei externen Bewerbungen ist die Vorlage eines detaillierten Vorschlags in Form eines Exposés unerlässlich. Bei Bewerbern aus Mannheim oder Heidelberg kann darauf zum Zeitpunkt der Bewerbung verzichtet werden. Ein Exposé ist jedoch ggf. im Anschluss an ein erstes persönliches Gespräch mit dem Lehr­stuhl­inhaber anzufertigen. Je detaillierter der Vorschlag für ein Promotions­thema ausfällt, desto größer sind die Chancen für die Einladung zu einem persönlichen Gespräch bzw. für die Annahme als Doktorand/in.

4. Betreuung, Durchführung und Abschluss der Promotion

Mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin wird ein individueller Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt. Darin werden Termine für die Vorlage und Besprechung einer vorläufigen Gliederung sowie der je nach Arbeits­fortschritt vorzulegenden Arbeits­ergebnisse vereinbart. Auch außerhalb dieser Terminvorgaben ist der Lehr­stuhl­inhaber im Rahmen seiner allgemeinen Sprechstunde nach entsprechender Anfrage der Doktoranden/innen jederzeit ansprechbar.

Um die Praxisnähe der Bearbeitung zu sichern, bemüht sich der Lehr­stuhl um die Herstellung von Kontakten der Doktoranden/innen zu Praktikern (Rechts­anwälten, Insolvenzverwaltern, Richtern), die in dem von der Promotion abgedeckten Themen­bereich tätig sind.

Über den Stand der Überlegung ist in regelmäßig vom Lehr­stuhl abgehaltenen Doktoranden­seminaren unter Vorlage von konkreten Thesen zu berichten. Der Doktorand bzw. die Doktorandin stellt im Rahmen eines solchen Seminars auf der Grundlage eines Thesenpapiers in einem ca. 20 minütigen Vortrag seine/ihre wichtigsten bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Arbeits­ergebnisse vor. Anschließend findet eine Diskussion mit den anderen Doktoranden/innen sowie dem Lehr­stuhl­inhaber und dem Mitarbeiterteam statt. Auf diese Weise erhält der Doktorand bzw. die Doktorandin frühzeitig die Möglichkeit, sich mit den von ihm/ihr entwickelten Thesen der wissenschaft­lichen Diskussion zu stellen.

Der Abschluss der Promotion sollte im Regelfall in einem bis anderthalb Jahren erfolgen. Bei berufsbegleitenden Promotionen sowie bei weitergehenden wissenschaft­lichen Ambitionen kann ggf. auch ein längerer Zeitraum veranschlagt werden