Promotion am Lehrstuhl
1. Inhaltliche Ausrichtung
Das vom Bewerber in Aussicht genommene Promotionsthema sollte sich mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhlinhabers (Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrecht, ökonomische Analyse des Rechts) einschließlich der weiteren in der Lehrstuhlbezeichnung enthaltenen Rechtsgebiete decken.
Aus Sicht des Lehrstuhlinhabers dient eine Dissertation der – im eigentlichen Sinne des Wortes – „monographischen“ Entwicklung einer wissenschaftlichen These, nicht der handbuchartigen Zusammenstellung verschiedener Gesichtspunkte zu einem größeren Themenkomplex. Die zu entwickelnde wissenschaftliche These soll einen praktischen Gehalt haben, also für die Lösung von Rechtsfragen verwendbar sein, die sich aktuell und konkret in der Rechtspraxis stellen.
2. Voraussetzungen an Bewerber/
Zur Promotion am Lehrstuhl werden bevorzugt Studierende der Universität Mannheim und Heidelberg angenommen, in Abhängigkeit vom Examensergebnis sowie der Konkretisierung des Vorschlags für ein Promotionsthema auch Studierende anderer Universitäten (siehe unter Ziff. 3).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist in der Regel ein erstes oder zweites Staatsexamen mit mindestens 10 Punkten. Ausnahmen gelten bei vorheriger Teilnahme an einem Seminar des Lehrstuhlinhabers mit „gutem“ oder „sehr gutem“ Erfolg.
Über die allgemeinen Voraussetzungen zur Promotion an der Universität Mannheim informieren Sie sich bitte direkt beim Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre oder auf der Homepage der Fakultät, auf der Sie auch die Promotionsordnung finden können.
3. Bewerbung
Interessenten/
Die Bewerbungsunterlagen sollen neben einer Motivation der Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf, Kopien der Abitur- und Examenszeugnisse sowie aller Scheine (insbesondere Seminarscheine) enthalten, ferner Kopien von Zeugnissen über mögliche Beschäftigungsverhältnisse mit juristischem Bezug (insbesondere über eine Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an einem anderen Lehrstuhl).
Vorschläge für Promotionsthemen sollen deutlich machen, dass sich der Bewerber oder die Bewerberin mit dem Stand der wissenschaftlichen Forschung in dem in Aussicht genommenen Bereich vertraut gemacht hat. Von diesem Ausgangspunkt aus muss ein weiterer Forschungsbedarf bestehen, den das Promotionsthema aufgreift.
Bei externen Bewerbungen ist die Vorlage eines detaillierten Vorschlags in Form eines Exposés unerlässlich. Bei Bewerbern aus Mannheim oder Heidelberg kann darauf zum Zeitpunkt der Bewerbung verzichtet werden. Ein Exposé ist jedoch ggf. im Anschluss an ein erstes persönliches Gespräch mit dem Lehrstuhlinhaber anzufertigen. Je detaillierter der Vorschlag für ein Promotionsthema ausfällt, desto größer sind die Chancen für die Einladung zu einem persönlichen Gespräch bzw. für die Annahme als Doktorand/
4. Betreuung, Durchführung und Abschluss der Promotion
Mit dem Doktoranden bzw. der Doktorandin wird ein individueller Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt. Darin werden Termine für die Vorlage und Besprechung einer vorläufigen Gliederung sowie der je nach Arbeitsfortschritt vorzulegenden Arbeitsergebnisse vereinbart. Auch außerhalb dieser Terminvorgaben ist der Lehrstuhlinhaber im Rahmen seiner allgemeinen Sprechstunde nach entsprechender Anfrage der Doktoranden/
Um die Praxisnähe der Bearbeitung zu sichern, bemüht sich der Lehrstuhl um die Herstellung von Kontakten der Doktoranden/
Über den Stand der Überlegung ist in regelmäßig vom Lehrstuhl abgehaltenen Doktorandenseminaren unter Vorlage von konkreten Thesen zu berichten. Der Doktorand bzw. die Doktorandin stellt im Rahmen eines solchen Seminars auf der Grundlage eines Thesenpapiers in einem ca. 20 minütigen Vortrag seine/
Der Abschluss der Promotion sollte im Regelfall in einem bis anderthalb Jahren erfolgen. Bei berufsbegleitenden Promotionen sowie bei weitergehenden wissenschaftlichen Ambitionen kann ggf. auch ein längerer Zeitraum veranschlagt werden