Vorstellungsvideo des Schwerpunktes
Das Insolvenzrecht ist eine seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 boomende Rechtsmaterie, die insbesondere in den Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt ist. Nach einigen Jahren rückläufiger Insolvenzzahlen ist aktuell wieder ein erhöhter Beratungsbedarf im Bereich Insolvenz & Restrukturierung festzustellen und auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt wieder. Nicht nur deshalb, sondern auch aus nachfolgend genannten Gründen lohnt eine Spezialisierung im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ ganz besonders:
1. Im Insolvenzbereich findet sich die wohl stärkste Verknüpfung zwischen Ökonomie und Rechtswissenschaft, weil Insolvenzverwalter zugleich Unternehmensleiter und Rechtsanwälte sind, die sich mit den rechtlichen Grundlagen exzellent auskennen müssen. Es bietet sich deshalb ein geradezu idealer Einsatzbereich für Mannheimer Unternehmensjurist*innen, die jene Verknüpfung von Ökonomie und Rechtswissenschaft schon aus dem Studium kennen.
2. Die Konjunktur bewegt sich in Wellen, weshalb es sich jetzt schon auf die Zeit der nächsten Krise(n) vorzubereiten gilt. Insolvenzrechtlich geschulte Juristen/
3. Viele Gebiete des Zivil- und Wirtschaftsrechts können ohne Grundkenntnisse im Insolvenzrecht nicht verstanden werden. So lässt sich z.B. die Relevanz des Sachen- und Kreditsicherungsrechts, das eine erhebliche Bedeutung in den Klausuren des Ersten Juristischen Examens hat, ohne das Insolvenzrecht nicht ermessen: Kreditsicherheiten müssen sich gerade in der Insolvenz bewähren. Auch das Gesellschaftsrecht kann nur in der Kombination mit dem Insolvenzrecht verstanden werden, weil sich gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Gläubigerschutz ergänzen, sie bisweilen sogar austauschbar sind. Das Arbeitsrecht spielt ebenfalls in das Insolvenzrecht hinein, etwa wenn es um den Betriebsübergang in der Insolvenz, die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit oder um eine insolvenzfeste Versorgung für den Rentenfall geht. Wegen der herausragenden Bedeutung des Insolvenzrechts sind die im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ angebotenen Vorlesungen nicht nur für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen, die diesen Wahlbereich für ihre mündliche Schwerpunktbereichsprüfung wählen, sondern auch für alle anderen Studierenden.
4. Die Veranstaltungen im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ werden seit vielen Jahren von den Studierenden sehr positiv evaluiert.
5. Der Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ wird in Mannheim ganz besonders praxisorientiert angeboten. Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Deutschland ein großer Restrukturierungsbedarf für Unternehmen besteht, wurde an der Universität Mannheim Anfang 2006 ein in Deutschland einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. Hochrangige Praktiker aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar in die universitäre Ausbildung ein.
Alle Details zum Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“, insbesondere die Inhalte der Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen sowie die Vorlesungsunterlagen finden sich auf der Homepage des ZIS.
Ein Seminar zum Insolvenzrecht wird von Prof. Dr. Georg Bitter zusammen mit RiBGH a.D. Prof. Dr. Markus Gehrlein in jedem Frühjahrs-/Sommersemester angeboten. Die Studienarbeiten hierfür können nicht nur – wie von den meisten Studierenden gewünscht – zu Beginn des Jahres (= nach dem 5. Studiensemester), sondern auch schon ein halbes Jahr früher in den Sommersemesterferien (nach dem 4. Studiensemester) geschrieben werden. Letzteres wird vom Lehrstuhl allerdings nicht empfohlen, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass jedes Studiensemester zusätzlich die Qualität der Bearbeitung steigen lässt.