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Insolvenzrecht

Vorstellungs­video des Schwerpunktes

Das Insolvenzrecht ist eine seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 boomende Rechts­materie, die insbesondere in den Zeiten der Finanz- und Wirtschafts­krise in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt ist. Nach einigen Jahren rückläufiger Insolvenzzahlen ist aktuell wieder ein erhöhter Beratungs­bedarf im Bereich Insolvenz & Restrukturierung festzustellen und auch die Zahl der Unter­nehmens­insolvenzen steigt wieder. Nicht nur deshalb, sondern auch aus nachfolgend genannten Gründen lohnt eine Spezialisierung im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ ganz besonders:

1. Im Insolvenz­bereich findet sich die wohl stärkste Verknüpfung zwischen Ökonomie und Rechts­wissenschaft, weil Insolvenzverwalter zugleich Unter­nehmens­leiter und Rechts­anwälte sind, die sich mit den rechtlichen Grundlagen exzellent auskennen müssen. Es bietet sich deshalb ein geradezu idealer Einsatz­bereich für Mannheimer Unter­nehmens­jurist*innen, die jene Verknüpfung von Ökonomie und Rechts­wissenschaft schon aus dem Studium kennen.

2. Die Konjunktur bewegt sich in Wellen, weshalb es sich jetzt schon auf die Zeit der nächsten Krise(n) vorzubereiten gilt. Insolvenzrechtlich geschulte Juristen/innen sind immer gefragt, in Krisenzeiten im Bereich der Insolvenzverwaltung, in konjunkturell guten Zeiten als Berater von Banken und Unter­nehmern, die für die nächste Krise gewappnet sein wollen.

3. Viele Gebiete des Zivil- und Wirtschafts­rechts können ohne Grund­kenntnisse im Insolvenzrecht nicht verstanden werden. So lässt sich z.B. die Relevanz des Sachen- und Kreditsicherungs­rechts, das eine erhebliche Bedeutung in den Klausuren des Ersten Juristischen Examens hat, ohne das Insolvenzrecht nicht ermessen: Kreditsicherheiten müssen sich gerade in der Insolvenz bewähren. Auch das Gesellschafts­recht kann nur in der Kombination mit dem Insolvenzrecht verstanden werden, weil sich gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Gläubigerschutz ergänzen, sie bisweilen sogar austauschbar sind. Das Arbeits­recht spielt ebenfalls in das Insolvenzrecht hinein, etwa wenn es um den Betriebs­übergang in der Insolvenz, die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit oder um eine insolvenzfeste Versorgung für den Rentenfall geht. Wegen der herausragenden Bedeutung des Insolvenzrechts sind die im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ angebotenen Vorlesungen nicht nur für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen, die diesen Wahl­bereich für ihre mündliche Schwerpunkt­bereichs­prüfung wählen, sondern auch für alle anderen Studierenden.

4. Die Veranstaltungen im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ werden seit vielen Jahren von den Studierenden sehr positiv evaluiert.

5. Der Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ wird in Mannheim ganz besonders praxis­orientiert angeboten. Ausgehend von der Er­kenntnis, dass in Deutschland ein großer Restrukturierungs­bedarf für Unter­nehmen besteht, wurde an der Universität Mannheim Anfang 2006 ein in Deutschland einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. Hochrangige Praktiker aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar in die universitäre Ausbildung ein.

Alle Details zum Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“, insbesondere die Inhalte der Grundlagen- und Vertiefungs­veranstaltungen sowie die Vorlesungs­unter­lagen finden sich auf der Homepage des ZIS.

Ein Seminar zum Insolvenzrecht wird von Prof. Dr. Georg Bitter zusammen mit RiBGH a.D. Prof. Dr. Markus Gehrlein in jedem Frühjahrs-/Sommersemester angeboten. Die Studien­arbeiten hierfür können nicht nur – wie von den meisten Studierenden gewünscht – zu Beginn des Jahres (= nach dem 5. Studien­semester), sondern auch schon ein halbes Jahr früher in den Sommersemesterferien (nach dem 4. Studien­semester) geschrieben werden. Letzteres wird vom Lehr­stuhl allerdings nicht empfohlen, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass jedes Studien­semester zusätzlich die Qualität der Bearbeitung steigen lässt.