Vorstellungsvideo des Schwerpunktes
Der Schwerpunkt „Bank- und Kapitalmarktrecht“ widmet sich einem höchst praxisrelevanten Bereich, der in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat und in dem qualifizierte Juristen*innen sehr gefragt sind. Da es nicht viele Universitäten gibt, an denen dieser Schwerpunkt angeboten wird und demgemäß die Zahl ausgebildeter Bankjuristen*innen gering ist, besteht ein deutlicher Nachfrageüberhang von Seiten der Praxis. Die Einstiegsgehälter sind entsprechend hoch.
Im Studium bietet der Schwerpunkt neben der Möglichkeit, in neue spannende Rechtsgebiete einzutauchen, zugleich die Chance, allgemeine zivilrechtliche Grundkenntnisse zu vertiefen und damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung auf das Staatsexamen zu leisten.
Die Vorlesung Bankrecht befasst sich neben den Grundlagen (u.a. auch im öffentlichen Bankrecht – Stichwort: Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und Liquidität von Kreditinstituten) in der Hauptsache mit dem für Jedermann relevanten Recht des Bankkontos und des Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlungen) sowie des (Verbraucher-)Kreditrechts. Die Vorlesung Kapitalmarktrecht widmet sich demgegenüber den für die Unternehmen bestehenden Möglichkeiten, sich über den Kapitalmarkt, insbesondere die Börse, zu finanzieren, sei es durch Ausgabe von Aktien (Eigenkapital) oder Anleihen (Fremdkapital). Behandelt werden die Informationspflichten, die börsennotierte Unternehmen beim Börsengang (Primärmarkt) und während der Börsenpräsenz (Sekundärmarkt) zu erfüllen haben, sowie die rechtlichen Konsequenzen für Fälle, in denen die Anleger falsch informiert und hierdurch geschädigt werden. Gerade in diesem Bereich können die examensrelevanten Grundprobleme des bürgerlichen Rechts sehr schön verdeutlich werden, welches im Deliktsrecht keinen allgemeinen Vermögensschutz kennt und deshalb besondere Probleme bereitet, wenn es um den Verlust investierten Geldes geht. Details zu den Vorlesungsinhalten und die zugehörigen Unterlagen finden sich bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen.
Die Vorlesung im Bankrecht findet jeweils im Frühjahrs-/Sommersemester statt (4. Studiensemester), diejenige im Kapitalmarktrecht im Herbst-/Wintersemester (5. Studiensemester). Zugehörige Seminare, in denen die Studien-/Bachelorarbeit verfasst werden kann, bietet mein Lehrstuhl jeweils im Frühjahrs-/Sommersemester an. Die Studienarbeiten hierfür können nicht nur – wie von den meisten Studierenden gewünscht – zu Beginn des Jahres (= nach dem 5. Studiensemester), sondern auch schon ein halbes Jahr früher in den Sommersemesterferien (nach dem 4. Studiensemester) geschrieben werden. Letzteres wird vom Lehrstuhl allerdings nicht empfohlen, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass jedes Studiensemester zusätzlich die Qualität der Bearbeitung steigen lässt.
Daneben bietet auch der Lehrstuhl Renner Seminare für diesen Schwerpunktbereich an.