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Bank- und Kapital­markt­recht

Vorstellungs­video des Schwerpunktes

Der Schwerpunkt „Bank- und Kapital­markt­recht“ widmet sich einem höchst praxisrelevanten Bereich, der in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen hat und in dem qualifizierte Juristen*innen sehr gefragt sind. Da es nicht viele Universitäten gibt, an denen dieser Schwerpunkt angeboten wird und demgemäß die Zahl ausgebildeter Bankjuristen*innen gering ist, besteht ein deutlicher Nachfrageüberhang von Seiten der Praxis. Die Einstiegsgehälter sind entsprechend hoch.

Im Studium bietet der Schwerpunkt neben der Möglichkeit, in neue spannende Rechts­gebiete einzutauchen, zugleich die Chance, allgemeine zivilrechtliche Grund­kenntnisse zu vertiefen und damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung auf das Staats­examen zu leisten.

Die Vorlesung Bankrecht befasst sich neben den Grundlagen (u.a. auch im öffentlichen Bankrecht – Stichwort: Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und Liquidität von Kreditinstituten) in der Hauptsache mit dem für Jedermann relevanten Recht des Bankkontos und des Zahlungs­verkehrs (Über­weisung, Lastschrift, Kartenzahlungen) sowie des (Verbraucher-)Kreditrechts. Die Vorlesung Kapital­markt­recht widmet sich demgegenüber den für die Unter­nehmen bestehenden Möglichkeiten, sich über den Kapital­markt, insbesondere die Börse, zu finanz­ieren, sei es durch Ausgabe von Aktien (Eigenkapital) oder Anleihen (Fremdkapital). Behandelt werden die Informations­pflichten, die börsennotierte Unter­nehmen beim Börsengang (Primär­markt) und während der Börsenpräsenz (Sekundär­markt) zu erfüllen haben, sowie die rechtlichen Konsequenzen für Fälle, in denen die Anleger falsch informiert und hierdurch geschädigt werden. Gerade in diesem Bereich können die examensrelevanten Grund­probleme des bürgerlichen Rechts sehr schön verdeutlich werden, welches im Deliktsrecht keinen allgemeinen Vermögensschutz kennt und deshalb besondere Probleme bereitet, wenn es um den Verlust investierten Geldes geht. Details zu den Vorlesungs­inhalten und die zugehörigen Unter­lagen finden sich bei den jeweiligen Lehr­veranstaltungen.

Die Vorlesung im Bankrecht findet jeweils im Frühjahrs-/Sommersemester statt (4. Studien­semester), diejenige im Kapital­markt­recht im Herbst-/Wintersemester (5. Studien­semester). Zugehörige Seminare, in denen die Studien-/Bachelor­arbeit verfasst werden kann, bietet mein Lehr­stuhl jeweils im Frühjahrs-/Sommersemester an. Die Studien­arbeiten hierfür können nicht nur – wie von den meisten Studierenden gewünscht – zu Beginn des Jahres (= nach dem 5. Studien­semester), sondern auch schon ein halbes Jahr früher in den Sommersemesterferien (nach dem 4. Studien­semester) geschrieben werden. Letzteres wird vom Lehr­stuhl allerdings nicht empfohlen, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass jedes Studien­semester zusätzlich die Qualität der Bearbeitung steigen lässt.

Daneben bietet auch der Lehr­stuhl Renner Seminare für diesen Schwerpunkt­bereich an.