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Exkursion zum EuGH mit Studierenden des M.C.B.L. und dem ELMC-Team

Benjamin Blum

Am 27.11.2018 reiste der Lehr­stuhl von Prof. Dr. Kainer mit Studierenden des M.C.B.L. und dem Mannheimer Team für den European Law Moot Court zum EuGH nach Luxemburg. Verhandelt wurde die Rs. Wightman. Die Vorlagefrage eines Schottischen Gerichts ging dahin, ob Großbritannien das Recht hat, einseitig die Austritts­erklärung nach Art. 50 EUV zu widerrufen.

Prof. Dr. Fridemann Kainer organisierte für das Mannheimer Moot-Court Team des European Law Moot Court sowie für Studierende des Master of Comparative Business Law (M.C.B.L.) eine Studien­reise zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Verhandelt wurde die Rechts­sache Wightman.

Der Fall wurde von einer partei­übergreifenden Gruppe schottischer Politiker eingebracht, dar­unter die grünen MSPs Andy Wightman und Ross Greer, die MdEPs Alyn Smith und Joanna Cherry von der SNP sowie die Labour-MdEPs David Martin und Caterhine Stihler. Das Schottische Gericht, welches die Frage zu verhandeln hatte, legte die Sache nach Art. 267 AEUV dem EuGH vor. Die Frage des Schottischen Gerichts geht dahin, ob Großbritannien das Recht hat, einseitig die Austritts­erklärung nach Art. 50 EUV zu widerrufen.

Diese Vorlagefrage ist nicht hypothetisch (Art. 267 AEUV), sondern bezieht sich auf die reale Möglichkeit, dass das Unterhaus in London die Regierung zum Widerruf verpflichten kann. Die Chancen dafür sind nicht ganz gering, weil es derzeit weiterhin nicht danach aussieht, als ob ein Austrittsabkommen vereinbart werden kann, das am Ende im Unterhaus angenommen wird.

Das Problem wurde von Prof. Dr. Kainer schon mehrfach beschrieben: Weil in Nordirland keine Zollgrenze entstehen soll, müssen entweder Sonderregelungen dort gelten (dagegen insb. die DUP) oder ganz Großbritannien in der Zollunion bleiben (dagegen die meisten Brexiters).

Viel spricht allerdings dafür, dass ein einseitiger Widerruf nicht möglich ist. Da eine Verlängerung die einstimmige Zustimmung des Europäischen Rates bedarf, wird – erst Recht – die Rücknahme ebenfalls Einstimmigkeit brauchen. Es muss auch verhindert werden, dass Mitgliedstaaten einen „Anreiz“ haben, „risikolos“ einen Austritt zu erklären. In der Wissenschaft ist die Frage sehr strittig.

Die Sache wurde im „Grande Salle“ des EuGH verhandelt, da es sich um eine Plenum-Entscheidung durch 27 Richter handelte. Die Verhandlung dauerte über vier Stunden und es wurden unzählige Fragen an die verschiedenen Parteien gestellt. Mit der Entscheidung (Eil­verfahren) ist noch dieses Jahr zu rechnen.

Einen Sitzungs­bericht von Prof. Kainer finden Sie hier.

Im Anschluss an die Verhandlung hatten die Teilnehmer noch die Möglichkeit, verschiedenen, am EuGH arbeitenden Referenten Fragen zum Verfahren und zur Arbeit am EuGH zu stellen, bevor es gegen 16 Uhr wieder zurück nach Mannheim ging.

Wenn Sie dem Mannheimer Moot-Court Team und seinen Aktivitäten folgen möchten, können Sie die Facebook-Seite des Teams liken und immer top informiert bleiben.

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