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Willkommen zum Schwerpunkt­bereich 09 – Steuerrecht!


Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium

Das Schwerpunktstudium bildet die letzte Phase Ihres Bachelor­studiums und stellt zugleich als Universitäts­prüfung einen Teil der Ersten juristischen Prüfung dar. Der wirtschafts­rechtliche Schwerpunkt des Bachelor­studien­ganges umfasst Vorlesungen zum Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungs­recht mit Bezügen zum Bürgerlichen Recht und zur ökonomischen Analyse des Rechts (Allgemeiner Teil) sowie einen aus zehn Wahlpflicht­bereichen (Besonderer Teil).

Hinweis: Die Informationen zum Schwerpunktstudium wurden von uns nach bestem Wissen zusammengestellt. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass diese nicht in unserem Verantwortungs­bereich liegen und sich ändern können. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt auch stets auf der offiziellen Seite des Studien­gangs.


Allgemeine Informationen zum Schwerpunkt 09 Steuerrecht

Der Schwerpunkt 09 (Steuerrecht) beschäftigt sich unter der Leitung von Prof. Fetzer und den Dozenten Prof. Muhler und Prof. Jenzen mit den für Unter­nehmen wirtschaft­lich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei die Vorlesungen „Steuerliches Verfahrensrecht“ und „Umsatzsteuerrecht“. Der Schwerpunkt knüpft damit ideal an den BWL Schwerpunkt „Tax and Accounting“ an. Dessen vorherige Belegung ist zwar keine Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunkt­bereichs 09, wird aber dringend empfohlen.


Informationen zur mündlichen Schwerpunkt­prüfung

Um das Schwerpunktstudium abzuschließen, muss eine mündliche Prüfung in einem der Wahl­bereiche abgelegt werden. Die Prüfung umfasst den Vorlesungs­stoff der Schwerpunktvorlesungen und wird in Klein­gruppen mit einer Prüfungs­zeit von 15 Minuten pro Prüfling durchgeführt (§ 9 Abs. 5 i.V.m. Anlage 1 SPUMA).


Informationen zur Seminar-/Bachelor­arbeit

Um den Schwerpunkt­bereich abzuschließen, muss in einem der angebotenen Wahl­bereiche eine Seminar-bzw. Bachelor­arbeit abgelegt werden. Dies erfolgt durch die vierwöchige Bearbeitung eines von dem/der Betreuer*in zugeteilten Themas, das einen Zusammenhang zu dem gewählten Schwerpunkt­bereich aufweist.