Willkommen zum Schwerpunktbereich 09 – Steuerrecht!
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium bildet die letzte Phase Ihres Bachelorstudiums und stellt zugleich als Universitätsprüfung einen Teil der Ersten juristischen Prüfung dar. Der wirtschaftsrechtliche Schwerpunkt des Bachelorstudienganges umfasst Vorlesungen zum Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungsrecht mit Bezügen zum Bürgerlichen Recht und zur ökonomischen Analyse des Rechts (Allgemeiner Teil) sowie einen aus zehn Wahlpflichtbereichen (Besonderer Teil).
Hinweis: Die Informationen zum Schwerpunktstudium wurden von uns nach bestem Wissen zusammengestellt. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass diese nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen und sich ändern können. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt auch stets auf der offiziellen Seite des Studiengangs.
Allgemeine Informationen zum Schwerpunkt 09 Steuerrecht
Der Schwerpunkt 09 (Steuerrecht) beschäftigt sich unter der Leitung von Prof. Fetzer und den Dozenten Prof. Muhler und Prof. Jenzen mit den für Unternehmen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen des Steuerrechts. Angeboten werden dabei die Vorlesungen „Steuerliches Verfahrensrecht“ und „Umsatzsteuerrecht“. Der Schwerpunkt knüpft damit ideal an den BWL Schwerpunkt „Tax and Accounting“ an. Dessen vorherige Belegung ist zwar keine Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktbereichs 09, wird aber dringend empfohlen.
Informationen zur mündlichen Schwerpunktprüfung
Um das Schwerpunktstudium abzuschließen, muss eine mündliche Prüfung in einem der Wahlbereiche abgelegt werden. Die Prüfung umfasst den Vorlesungsstoff der Schwerpunktvorlesungen und wird in Kleingruppen mit einer Prüfungszeit von 15 Minuten pro Prüfling durchgeführt (§ 9 Abs. 5 i.V.m. Anlage 1 SPUMA).
Informationen zur Seminar-/Bachelorarbeit
Um den Schwerpunktbereich abzuschließen, muss in einem der angebotenen Wahlbereiche eine Seminar-bzw. Bachelorarbeit abgelegt werden. Dies erfolgt durch die vierwöchige Bearbeitung eines von dem/