Für Studierende des Kombinationsstudiengangs geht es direkt im Anschluss oder auch schon parallel zum Unternehmensjurist/in (LL.B.) in den „Ergänzenden Studien zur Ersten juristischen Prüfung“ weiter auf dem Weg zum Staatsexamen.
Alle Prüfungen aus dem Ersten juristischen Staatsexamen bis auf den Staatsexamenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht wurden bereits im Rahmen des Bachelor-of-Laws-Abschnitts abgelegt. Was jetzt noch fehlt, wird in weiteren vier Semestern Ergänzende Studien erlernt und mit den Staatsexamensklausuren im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgeschlossen.
Am Ende dieses Abschnitts gehen die Studierenden dann sowohl mit einem juristisch-betriebswirtschaftlichen Bachelor-Abschluss als auch dem Ersten juristischen Staatsexamen von der Universität.
Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg
In Kürze: Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Erste juristische Prüfung in zwei Schritten ablegen: Die zivilrechtlichen Klausuren im Rahmen der Bachelorprüfung, die straf- und öffentlich-rechtlichen Klausuren nach den „Ergänzenden Studien“. Sie brauchen mit der Abschichtung also nicht alle Klausuren auf einmal zu schreiben.
Die Abschichtung regelt § 37 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung von Juristen in Baden-Württemberg (JAPrO): Die Regelung aus dem zweiten Abschnitt, fünfter Unterabschnitt der JAPrO ist ausdrücklich daran geknüpft, dass Sie nach sechs Semestern Bachelorstudium die Zivilrechtsklausuren der Ersten juristischen Prüfung erbringen und nach weiteren vier Semestern, die sich unmittelbar anschließen müssen, die restlichen Klausuren im Öffentlichen und im Strafrecht ablegen.
Zeitliche Vorgaben nicht eingehalten: Werden die zeitlichen Vorgaben des § 37 JAPrO nicht eingehalten, müssen die Zivilrechtsklausuren zusammen mit den Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht am Ende der Ergänzenden Studien erneut geschrieben werden wie im regulären Staatsexamen.
Bewerber des Kombinationsstudiengangs, die bereits in einem rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Universität/Fachhochschule/Berufsakademie eingeschrieben sind oder waren: In diesem Fall muss überprüft werden, ob Sie die Möglichkeit haben, die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) nach § 37 JAPrO abzuschichten. Das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg (LJPA BW) ist für die Entscheidung zuständig, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Erste juristische Prüfung erfüllt sind. Bei der Berechnung der Fristen für die Abschichtung (6 + 4 Semester regulär) wird das LJPA BW diejenigen Semester, die Sie bereits in einem juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studium an einer anderen Hochschule abgelegt haben, als Zeit für die Abschichtung von den eigentlich verfügbaren Semestern abziehen. Es bleibt Ihnen also in der Regel weniger Semester Zeit bis zu den Abschlussprüfungen, wenn Sie die Abschichtung erhalten wollen. Die Abschichtungsmöglichkeit soll nämlich nach der Sonderregel der JAPrO nur solchen Kandidatinnen und Kandidaten zugutekommen, die sich das komplette juristische und wirtschaftswissenschaftliche Wissen in sechs plus vier Semestern erarbeiten. Würden Ihnen die Studiensemester aus einem früheren rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studium nicht im Rahmen der Fristenregelung angerechnet, wären Sie ungerechtfertigt gegenüber denjenigen Studierenden bevorzugt, die ihr Bachelorstudium erstmalig in Mannheim beginnen.
Die Anrechnung der Semester eines früheren rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums im Rahmen der Abschichtung gilt vor diesem Hintergrund auch dann, wenn Sie auf die – grundsätzlich mögliche – Anerkennung bereits erfolgreich abgelegter Studien- und Prüfungsleistungen verzichten. Wenn Sie also im Anschluss an das Bachelorstudium noch die Erste juristische Prüfung ablegen möchten – was selbstverständlich auch für Studiengang- oder Studienortwechsler möglich ist – werden Sie dies aller Voraussicht nach im Block (mit den Klausuren im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht) ohne Abschichtung tun müssen. Zur Klärung des Sachverhalts in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich nach Ihrer Einschreibung bitte im Laufe des ersten Semesters an das Studiengangsmanagement der Abteilung Rechtswissenschaft: studiengangsmanagement.jura. uni-mannheim.de
Abschnitt Bachelor of Laws: Sie studieren den Abschnitt wie alle anderen, die die Abschichtungsmöglichkeit haben. Die drei zivilrechtlichen Klausuren aus dem Staatsexamen schreiben Sie dann aber am Ende des sechsten Semesters als reine Bachelorklausuren für den Bachelorabschluss. Diese können nicht auf das Staatsexamen angerechnet werden.
Abschnitt Ergänzende Studien: Sie studieren auch diesen Abschnitt wie alle anderen, die die Abschichtungsmöglichkeit haben. Der Unterschied ist nur, dass Sie nach den vier Semestern Ergänzende Studien dann alle sechs Klausuren aus dem Staatsexamen in Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht auf einmal (wie im regulären Jura-Studium) schreiben müssen.
Bitte wenden Sie sich für Detailfragen zu Ihrem Studienverlauf ohne Abschichtung an das Studiengangsmanagement: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
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