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Zwei Studierende vor aufgeschlagenen Büchern

Aufbau der Ergänzenden Studien

Kombinations­studien­gang Unter­nehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen)

Für Studierende des Kombinations­studien­gangs geht es direkt im Anschluss oder auch schon parallel zum Unter­nehmens­jurist/in (LL.B.) in den „Ergänzenden Studien zur Ersten juristischen Prüfung“ weiter auf dem Weg zum Staats­examen.

Alle Prüfungen aus dem Ersten juristischen Staats­examen bis auf den Staats­examenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht wurden bereits im Rahmen des Bachelor-of-Laws-Abschnitts abgelegt. Was jetzt noch fehlt, wird in weiteren vier Semestern Ergänzende Studien erlernt und mit den Staats­examensklausuren im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgeschlossen.

Am Ende dieses Abschnitts gehen die Studierenden dann sowohl mit einem juristisch-betriebs­wirtschaft­lichen Bachelor-Abschluss als auch dem Ersten juristischen Staats­examen von der Universität.

Häufige Fragen

  • Was ist die sogenannte Abschichtung im Staats­examen?

    In Kürze: Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Erste juristische Prüfung in zwei Schritten ablegen: Die zivilrechtlichen Klausuren im Rahmen der Bachelor­prüfung, die straf- und öffentlich-rechtlichen Klausuren nach den „Ergänzenden Studien“. Sie brauchen mit der Abschichtung also nicht alle Klausuren auf einmal zu schreiben.

    Die Abschichtung regelt § 37 der Verordnung des Justiz­ministeriums über die Ausbildung von Juristen in Baden-Württemberg (JAPrO): Die Regelung aus dem zweiten Abschnitt, fünfter Unter­abschnitt der JAPrO ist ausdrücklich daran geknüpft, dass Sie nach sechs Semestern Bachelor­studium die Zivilrechts­klausuren der Ersten juristischen Prüfung erbringen und nach weiteren vier Semestern, die sich unmittelbar anschließen müssen, die restlichen Klausuren im Öffentlichen und im Strafrecht ablegen.

  • Wem wird die Abschichtung des Staats­examens verwehrt?

    Zeitliche Vorgaben nicht eingehalten: Werden die zeitlichen Vorgaben des § 37 JAPrO nicht eingehalten, müssen die Zivilrechts­klausuren zusammen mit den Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht am Ende der Ergänzenden Studien erneut geschrieben werden wie im regulären Staats­examen.

    Bewerber des Kombinations­studien­gangs, die bereits in einem rechts- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang an einer Universität/Fach­hochschule/Berufsakademie eingeschrieben sind oder waren: In diesem Fall muss überprüft werden, ob Sie die Möglichkeit haben, die Erste juristische Prüfung (Staats­examen) nach § 37 JAPrO abzuschichten. Das Landes­justiz­prüfungs­amt Baden-Württemberg (LJPA BW)  ist für die Entscheidung zuständig, ob die Zulassungs­voraussetzungen für die Erste juristische Prüfung erfüllt sind. Bei der Berechnung der Fristen für die Abschichtung (6 + 4 Semester regulär) wird das LJPA BW diejenigen Semester, die Sie bereits in einem juristischen oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studium an einer anderen Hochschule abgelegt haben, als Zeit für die Abschichtung von den eigentlich verfügbaren Semestern abziehen. Es bleibt Ihnen also in der Regel weniger Semester Zeit bis zu den Abschluss­prüfungen, wenn Sie die Abschichtung erhalten wollen. Die Abschichtungs­möglichkeit soll nämlich nach der Sonderregel der JAPrO nur solchen Kandidatinnen und Kandidaten zugutekommen, die sich das komplette juristische und wirtschafts­wissenschaft­liche Wissen in sechs plus vier Semestern erarbeiten. Würden Ihnen die Studien­semester aus einem früheren rechts- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studium nicht im Rahmen der Fristenregelung angerechnet, wären Sie un­gerechtfertigt gegenüber denjenigen Studierenden bevorzugt, die ihr Bachelor­studium erstmalig in Mannheim beginnen.

    Die Anrechnung der Semester eines früheren rechts- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studiums im Rahmen der Abschichtung gilt vor diesem Hintergrund auch dann, wenn Sie auf die – grundsätzlich mögliche – Anerkennung bereits erfolgreich abgelegter Studien- und Prüfungs­leistungen verzichten. Wenn Sie also im Anschluss an das Bachelor­studium noch die Erste juristische Prüfung ablegen möchten – was selbstverständlich auch für Studien­gang- oder Studien­ortwechsler möglich ist – werden Sie dies aller Voraussicht nach im Block (mit den Klausuren im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht) ohne Abschichtung tun müssen. Zur Klärung des Sachverhalts in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich nach Ihrer Einschreibung bitte im Laufe des ersten Semesters an das Studien­gangs­management der Abteilung Rechts­wissenschaft: studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de.

  • Wie verläuft mein Studium, wenn ich keine Abschichtung mehr habe?

    Abschnitt Bachelor of Laws: Sie studieren den Abschnitt wie alle anderen, die die Abschichtungs­möglichkeit haben. Die drei zivilrechtlichen Klausuren aus dem Staats­examen schreiben Sie dann aber am Ende des sechsten Semesters als reine Bachelor­klausuren für den Bachelor­abschluss. Diese können nicht auf das Staats­examen angerechnet werden.

    Abschnitt Ergänzende Studien: Sie studieren auch diesen Abschnitt wie alle anderen, die die Abschichtungs­möglichkeit haben. Der Unter­schied ist nur, dass Sie nach den vier Semestern Ergänzende Studien dann alle sechs Klausuren aus dem Staats­examen in Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht auf einmal (wie im regulären Jura-Studium) schreiben müssen.

    Bitte wenden Sie sich für Detailfragen zu Ihrem Studien­verlauf ohne Abschichtung an das Studien­gangs­management: studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de

Aufgeschlagene Bücher mit Händen, die auf etwas zeigen
Prüfungen

Auch im Rahmen der Ergänzenden Studien (Staats­examen) sind wieder einige prüfungs­rechtliche Regelungen zu beachten. Hier finden Sie alles, was Sie wissen sollten, auf einen Blick.

Pflicht­praktikum

Der Kombinations­studien­gang unter­liegt der Juristenausbildungs- und Prüfungs­ordnung des Landes Baden-Württemberg. Insgesamt sind drei Monate Pflicht­praktikum vorgesehen.

Examensvorbereitung

Die Mannheimer Examensvorbereitung (Rep² und Examensklausurenkurs) unter­stützt Ihren Lernprozess während des Kombi­studien­gangs, indem es Sie mit den examensrelevanten Rechts­gebieten vertraut macht.

Beratung

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

Abteilung Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
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