Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim bedeutet mehr als nur Staatsexamen. Denn auf dem Weg zum Staatsexamen erwerben Sie bei uns im Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen) bereits nach sechs Semestern einen integrierten Abschluss als Bachelor of Laws Unternehmensjurist/in. An der Universität Mannheim werden Sie durch interdisziplinäre Inhalte zudem zu Juristinnen und Juristen mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation ausgebildet. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem die Möglichkeit die Erste juristische Prüfung (1. Staatsexamen) abzuschichten (Abschichtung).
Wir können mit Sicherheit sagen: hier sind Sie gut aufgehoben. Im aktuellen CHE Ranking liegt Jura in Mannheim in der Kategorie „Allgemeine Studiensituation“ gemeinsam mit Passau auf Platz 1 aller staatlichen Universitäten. In 19 von 20 Kategorien liegt Jura an der Universität Mannheim in der Spitzengruppe! Ihre Vorbereitung für das Staatsexamen ist uns sehr wichtig – mit unserem Examensvorbereitungskurs Rep² werden Sie optimal auf Ihre Klausuren vorbereitet. Mit Erfolg, denn Mannheimer Studierende schließen im Vergleich mit anderen Universitäten in Baden-Württemberg besser ab. Die Durchfallquote liegt bei niedrigen 7%.
Der Schwerpunkt des Studiums im Bachelor-of-Laws-Abschnitt liegt im Bereich Rechtswissenschaften und dort im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Dieser juristische Anteil macht rund 60 Prozent aus und ist gleichzeitig Staatsexamenspflichtstoff. Weitere 30 Prozent des Studiums bilden Kurse in Betriebswirtschaftslehre sowie in Volkswirtschaftslehre, wobei der Fokus auf BWL liegt. Sie können sich hier entweder für eine Vertiefung im Bereich „Tax and Accounting“ oder im Bereich „Human Resources“ entscheiden. Daneben stehen sogenannte „Soft Skills“ auf dem Stundenplan, beispielsweise Präsentationstechniken und Verhandlungsmanagement. Am Ende dieses Abschnitts erhalten Studierende mit dem „Unternehmensjurist/in (LL.B.) Universität Mannheim“ einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und haben bereits die zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren absolviert.
... den noch fehlenden Staatsexamenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nachholen. Der Übergang vom Bachelor-Abschnitt in den Abschnitt der Ergänzenden Studien erfolgt ohne weiteres Zulassungsverfahren. Am Ende dieses Abschnitts steht dann der restliche Teil der Staatsexamensklausuren an und die Studierenden gehen sowohl mit einem Bachelor-Abschluss als auch der "Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen)“ von der Universität.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den ersten „Bologna-Juristen“!